Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Flughafen Frankfurt am Main hat sich in ihrer letzten Vorstandssitzung eingehend mit den jüngsten Entscheidungen des VGH Kassel zu den anhängigen Normenkontrollklagen befasst. Als Ergebnis der Beratung fordert sie den Abbruch des Verfahrens zum Ausbau des Frankfurter Flughafens, weil durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Kassel der Landesentwicklungsplan (LEP) teilweise für nichtig erklärt wird.
Nach der Entscheidung des VGH vom 16.08.2002 sind die Passagen des LEP, die den Ausbau des Flughafens Frankfurt/ Main als Zielvorgabe enthalten haben nunmehr nichtig. Somit ist der Flughafenausbau nicht mehr Ziel des LEP. Gleichzeitig wird mit dieser Entscheidung der landesplanerischen Beurteilung des Regierungspräsidiums (RP) im Raumordnungsverfahren die Basis entzogen. Das RP hatte sich in seiner landesplanerischen Beurteilung, die im Ergebnis die Raumverträglichkeit der beiden Nordvarianten festgestellt hat, aber ausdrücklich auf die Zielvorgabe "Flughafenausbau" des LEP bezogen. Diese Zielvorgabe ist nun Vergangenheit.
Die KAG Flughafen geht davon aus, dass durch das Urteil eine erhebliche Verfahrensverzögerung erreicht wird, da das Land den LEP neu fassen muss. Außerdem muss der RPS 2000 auch neu gefasst werden, da seine Grundlage entfallen ist.
Insbesondere muss die bisher unterbliebene Alternativenprüfung inklusive 0- Variante (Kein Ausbau) nachgeholt werden.
Auch wenn das Gericht weitere Klagepunkte abgewiesen hat: Der Sieg der Kommunen ist eindeutig. Dies lässt sich auch an der Kostenaufteilung des Verfahrens erkennen, wonach 1/6 der Kosten vom Antragsteller aber 5/6 vom Antragsgegner zu tragen sind.
(Schmitt) (Luley)
Vorsitzender Geschäftsleitung
Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) KAG Ffm PMs