KAG-Klausurtagung vom 26.01.2005
<2005-01-26>

Ort: Landratsamt Groß-Gerau

Leitung: Herr Erster Kreisbeigeordneter Thomas Will (Kreis Groß-Gerau), Vorsitzender der KAG

Teilnehmer: vgl. Anwesenheitsliste

Beginn: 10.10 Uhr

Ende: 16.00 Uhr

 

Tagesordnungspunkte:

  1. 10.00 Uhr Begrüßung, Organisatorisches: Herr Will
  2. 10.15 Uhr Allgemeine Verfahrensfragen: Frau von Schwanenflug
  3. 10.45 Uhr Lärm: Herr Dr. Kühner
  4. 11.45-12.00 Uhr: Pause
  5. 12.00 Uhr Naturschutz: Herr Lehmann
  6. 12.45-13.30 Uhr Mittagspause
  7. 13.30 Uhr Verkehr: Herr Christiansen
  8. 14.00 Uhr Kommunale Belange: Herr Wolf
  9. 14.30 Uhr Prognose / Alternativen: Herr Wolf
  10. 15.00-15.15 Uhr Pause
  11. 15.15 Uhr Herr Schaab
  12. 15.45 Uhr Schlusswort Herr Will

 

zu TOP 1 – Begrüßung und Organisatorisches

Herr Will eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden KAG Mitglieder und die eingeladenen Referenten zur KAG Klausurtagung. Das Planfeststellungsverfahren ist in vollem Gange, 60 Aktenordner sind durchzuarbeiten. Die Qualität der Unterlagen läßt wie gewohnt zu wünschen übrig, deshalb sind die Experten auf der Suche nach Schwachstellen auch dieses mal fündig geworden. Als Referenten zu den wichtigsten Themen im Planfeststellungsverfahren wurden AG Leiter oder Mitglieder der verschiedenen Arbeitsgruppen von ZRM eingeladen. Nach jedem Referat besteht die Gelegenheit Fragen zu stellen.

Die heutige Klausurtagungen soll Anregungen / Input liefern für die kommunalen Einwendungen der KAG Mitglieder und den Kommunen die Möglichkeit zum Austausch bieten.

 

zu TOP 2 – Allgemeine Verfahrensfragen: Frau von Schwanenflug

Zum Vortrag von Frau von Schwanenflug wird auf das als Tischvorlage vorliegende Skript verwiesen. Sie weist ausdrücklich darauf hin, sämtliche Argumente für die rechtliche Betroffenheit bis zum 02.03.05 in den Einwendungen vorzutragen, das sonst ein materiell-rechtlicher Ausschluss im Klageverfahren drohe. Die Kommunen müssen hier ihre Kommunalen Einrichtungen und Immobilien benennen. Für die Abgabe behördlicher Stellungnahmen endet die Frist am 04.04.05.

Her Gaffga von der Stadt Offenbach weist auf den Zusammenhang zwischen Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Landesentwicklungsplan, Regionalem Raumordnungsplan hin. Aus Sicht der Stadt OF fehlt dem Planfeststsellungsverfahren derzeit die Rechtsgrundlage. Durch verschiedene Klagen wurden sowohl der Landesentwicklungsplan als auch der Regionale Raumordnungsplan gekippt. Deshalb ist auch das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens als Grundlage für das PFV nicht mehr geeignet. Dieser Fehler kann jedoch im laufenden Planfeststellungsverfahren geheilt werden.

 

zu TOP 3 –Lärm: Herr Dr. Kühner

Herr Dr. Kühner Physiker / Akkustiker von deBAKOM referiert zum Thema Lärm. Er erklärt zunächst, dass für den Flugbetrieb / Fluglärm in Deutschland keine rechtlich definierten Grenzwerte existieren. Aus diesem Grund hat die Antragstellerin in den Planfeststellungsunterlagen ein lärmmedizinisches Gutachten (G 12) vorgelegt. Herr Dr. Kühner stellt die hier getroffenen medizinischen Aussagen nicht in Frage kritisiert aber grundsätzlich, dass sich die Mediziner in diesem Gutachten wie Lärmphysiker äußern, obwohl Mediziner auf dem Gebiet Akkustik eher als Laien zu bezeichnen sind.

Herr Dr. Kühner hat das Gutachten G 12.1 auf Schwachstellen analysiert. Im einzelnen wird hierzu auf die beigefügte Powerpointpräsentation von Dr. Kühner verwiesen. Im Ergebnis kommt Dr. Kühner zu dem Schluss, dass der Flugbetrieb wahrscheinlich nicht so geplant ist, wie er beantragt wurde. Problematisch ist aus seiner Sicht vor allem auch der Planungszeitraum, der mit 10 Jahren viel zu kurz angelegt ist; angemessen wäre ein Planungshorizont von 30 Jahren (vgl.Verfahren zum Flughafen Berlin Schönefeld).

Herr Heil (Walluf) fragt ,wie die Kommunen die Tatsache, dass das Medizinische Gutachten falsch ist in Ihren Stellungnahmen verwenden können; ergibt sich hieraus eine persönliche Betroffenheit?

Frau von Schwanenflug antwortet, dass sich die persönliche Betroffenheit der Kommunen z.B. bei lärmempfindlichen Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäusern usw. ergibt. Ferner könne man rechtlich die Methodik der Gutachter angreifen.

Herr Dr. Kühner ergänzt, dass das Hauptproblem der Kommunen darin bestehen wird, einen deutschsprachigen Gutachter zu finden, der das Gutachten G 12 auseinandernimmt. Ohne ein entsprechendes Gegengutachten sieht Dr. Kühner vor Gericht nur sehr geringe Erfolgschancen.

Herr Faulenbach da Costa ergänzt, dass der Planungsnullfall aus seiner Sicht hochgerechnet wurde, um das Delta zum Ausbaufall zu minimieren. Hierzu wurden z.B. beim Planungsflugplan Eingangsgrößen wie Flugzeugtypen, Auslastung der Flugzeuge, Staffelungswerte entsprechend verändert. Er weist darauf hin, dass die Flugrouten nicht planfestgestellt werden und daher jeder Zeit wieder geändert werden können. Er warnt vor "Öffnungsklauseln" in Unterlagen und Veträgen, durch die sich die Antragsteller geschickt Möglichkeiten offen halten, nach der Planfeststellung Zahlen, Belastungsgrenzen usw. in ihrem Sinne nach oben zu korrigieren.

 

TOP 4 – Pause

zu TOP 5 – Naturschutz: Herr Lehmann

Herr Lehmann von der Stadt Rüsselsheim (Leiter der UNB) referiert zum Thema Naturschutz.

  1. Flächeninanspruchnahme
  2. Insgesamt werden für den Ausbau ca. 1000 ha Fläche beasprucht (baubedingt: 62,55 ha, Trennwirkung, Zerschneidung, Verinselung: 271,2 ha, Anlagebedingt: 757,78 ha). Insgesamt müssen ca. 320 ha Wald gerodet werden; davon sind 268 ha Bannwald. Der Ausbau widerspricht der Bannnwalderklärung vom 05.12.1986 (Änderung vom 04.07.1988). Herr Lehmann betont, dass sich die Grundlagen für die Bannwalderklärung (positive Faktoren für den Naturhaushalt und den Menschen) nicht verändert haben.

  3. FFH Gebiete
  4. Eine erhebliche Beeinträchtigung der FFH Gebiete Kelsterbacher Wald und Mark- und Gundwald ist in jedem Fall gegeben. Herr Lehmann kritisiert u.a. die ungenügende Florakartierung der FFH- Lebensraumtypen bei der Bestandserfassung auf der Grundlage des Biotopschlüssels der Stadt Frankfurt Main. Eine eigene Kartierung der Lebensraumtypen fand nicht statt; diese Vorgehensweise bezeichnet Herr Lehmann als sehr fragwürdig. Außerdem wurde die neueste Grunddatenerhebung für die FFH-Gebiete nicht berücksichtigt. Herr Lehmann erläutert die Ausnahmetatbestände n. §§ 34, 35 BnatSchG: Zwingendes öffentliches Interesse, zumutbare Alternative nicht vorhanden, Ausgleichsmaßnahmen.

  5. Ausgleichsmaßnahmen
  6. Die Ausgleichsmaßnahmen müßten im Ergebnis einsatzbereit sein, wenn der Schaden eintritt (EU Kommission). Fraport plant allerdings die Ausführung der Kohärenzmaßnahmen erst mit dem Baubeginn oder nach Bauabschluss. Herr Lehmann betont, dass die Versiegelung naturnaher Böden und der Verlust von Laub- und Mischwald aufgrund des langen Entwicklungszeitraums grundsätzlich nicht ausgleichbar ist.

  7. Biotopwertbilanzierung
  8. Herr Lehmann kritisiert, dass der Bestand von Fraport zu niedrig erfasst wurde. Gleichzeitig wurden die Ausgleichsmaßnahmen zu hoch bewertet (Delta zum Ausbau wird minimiert).

    Die Bewertunglisten zeichnen sich durch völlig undurchsichtige Zu- und Abschläge aus.

    Herr Gaffga weist auf die Pflicht der Kommunen zur Daseinsfürsorge im umfassenden Sinne - also auch im Bereich Naturschutz - hin. Fraport beansprucht für sich stets die einseitige Fürsorgepflicht im Bereich Verkehr.

    Herr Kaller (Stadt Offenbach) erklärt, dass durch die Beeinträchtigung von Erholungs- und Freizeitgebieten durch Fluglärm im Ausbaufall auch weiter entfernte Kommunen betroffen sind.

 

TOP 6 – Mittagspause

zu TOP 7– Verkehr: Herr Christiansen

Herr Christiansen (Kreis GG, Leiter der AG Lärm) referiert zum Thema Verkehr. In diesem Zusammenhang sind die Gutachten G 8, G 9.1 (Prognose) und das Gutachten Beschäftigungseffekte zu prüfen. Herr Christiansen erklärt, dass beim Ausbauverfahren die Zahl der Flugbewegungen erst die Nachfrage an Verkehrsbewegungen erzeugt. Im Gegensatz zu anderen Verfahren bedingt der Ausbau also erst die Nachfrage, sonst ist das umgekehrt. Deshalb ist eine Notwendigkeit des Ausbaus im verkehrlichen Sinne nicht gegeben.

Herr Christiansen kritisiert, dass Fraport in den Planungsunterlagen immer noch von der Inbetriebnahme der Bahn im Jahr 2006 ausgeht. Diese Zeitplanung ist jedoch längst überholt; zeitliche Verschiebungen wurden von Fraport bislang nicht berücksichtigt. Fraport plant außer dem Passagier-Transfer-System zwischen dem Nord- und dem Südbereich nur Maßnahmen, die den Individualverkehr fördern (z.B. eine Steigerung des Parkraums um 70 % des Ist-Zustands auf über 63.000).

Im Ergebnis kommt Herr Christiansen zu dem Schluss, dass die Zahlen im Verkehrsgutachten zu niedrig angesetzt sind. Nach seiner Auffassung verträgt die Region kein zusätzliches Verkehrsaufkommen. Die Erhaltung der Mobilität ist jedoch für die Region von hoher Priorität, da sie ein entscheidender Standortfaktor ist. Die Entwicklung des Flughafens wird schon im Nichtausbaufall zu erheblichen Problemen im Straßennetz führen. Im Ausbaufall nimmt der Verkehr jedoch noch deutlich stärker zu, wobei dies im unmittelbaren Umfeld des Flughafens durch die vom Vorhabensträger bzw. der hessischen Straßenbauverwaltung geplanten Maßnahmen weitestgehend kompensiert wird. Insgesamt kommt es zu einer deutlichen Verschlechterung der Verkehrsqualität, d.h. es wird öfter als heute zu Staus kommen. Herr Christiansen bittet die Kommunen, sich die Verkehrskarten für ihren jeweiligen Bereich genau anzusehen und ihm entsprechende Rückmeldung zu geben.

Die Möglichkeit, durch eine bessere ÖV-Anbindung wie z.B. durch einen S-Bahn-Haltepunkt im geplanten Terminal das Wachstum im Kfz-Verkehr zu verringern und damit die negativen Auswirkungen des Vorhabens teilweise zu kompensieren, wird im Verkehrsgutachten nicht einmal in Betracht gezogen. Da sich eine solche Möglichkeit aufdrängt, ist die Planung grob fehlerhaft. Die Regionalkonferenz Rhein-Main hatte einstimmig eine S-Bahn-Anbindung des Südteils des Flughafens gefordert. In ähnlicher Weise hat auch die Regionalversammlung Südhessen die Aufnahme einer Anbindung des Südteils an die Ried-S-Bahn in den Entwurf des neuen Regionalplans beschlossen.

Herr Faulenbach da Costa gibt zu bedenken, dass die Verkehrsspitzen im Luft- und Straßenverkehr immer gleichzeitig auftreten. Er weist darauf hin, dass von Fraport "durchgängige" Unterlagen gefordert werden, d. h. Fraport muss z.B. beim Thema Arbeitsplätze immer von den gleichen Werten ausgehen, darf also nicht in unterschiedlichen Gutachten unterschiedliche Zahlen verwenden. Die Einwendungen hingegen müssen nicht durchgängig sein.

 

zu TOP 8– Kommunale Belange: Herr Wolf

Herr Wolf referiert als Leiter der AG Kommunale Belange zu diesem Thema. Er nennt zunächst die wichtigsten Bereiche in denen Kommunen durch den Ausbau betroffen sein können:

  1. Zusätzliche Fluglärmbelastung
  2. Zusatzbelastung der Kommunalen Haushalte (z.B. durch verloren gegangene Investitionen im Bereich Lämminderungsplanung, Neubaugebiet usw.)
  3. Einschränkungen der Kommunalen Planungshoheit bzw. im Selbstverwaltungsrecht (Bsp.: Ausweisung von Baugebiet)
  4. Wertverlust bei Kommunalem Eigentum (z.B. Immobilien)
  5. Funktionsverluste Kommunaler Einrichtungen wie Schulen wie Schulen, Kindergärten, Theater
  6. Einschränkung der Kommunalen Entwicklungsfähigkeit in der Verpflichtung zur Daseinsvorsorge

Herr Wolf rät den Kommunen die Planfeststellungsunterlagen genau zu überprüfen. So wurde zum Beispiel für Raunheim bei den schutzwürdigen Einrichtungen ein Altenheim "vergessen". Methodisch weisen die Unterlagen gravierende Mängel auf. Erholungsflächen (insbesondere Spielplätze) werden zwar aufgelistet, die Auswirkungen die sich durch den Ausbau auf diese Flächen ergeben werden aber völlig falsch interpretiert. Herr Wolf kritisiert, dass nur die komplette Vernichtung von Flächen als Beeinträchtigung erfasst wird, nicht aber die Beeinträchtigung, die sich durch den Überflug der Flächen ergibt. Er empfiehlt den Kommunen alle selbst erarbeiteten Unterlagen (Lärmminderungspläne usw.) an ihre Stellungnahmen anzuhängen.

Herr Gaffga erinnert die Kommunen daran, Ihre stadtnahen Gesellschaften nicht zu vergessen. Die Stadt OF hat z. B. persönlich Betroffenheit bei den kommunalen Einrichtungen geltend gemacht, weil sie hier permanent Unterhaltungskosten in Einrichtungen investiert hat, die dann fluglärmbedingt nicht oder nur noch eingeschränkt nutzbar sein werden.

Herr Heil (Gemeinde Walluf) und Herr Wystrach (Stadt Langen) fragen nach der "Checkliste" Kommunale Belange der Initiative ZRM, die Herr Wolf erwähnt hat.

Herr Will weist darauf hin, dass die schriftlichen Unterlagen der Initiative ZRM den KAG Mitgliedern aus finanziellen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können. Er wird sich aber in dem konkreten Fall um die Checkliste bemühen. Herr Will sagt zu, dass das Protokoll zur heutigen Klausurtagung spätestens innerhalb von 14 Tagen vorliegen wird.

Herr Gaffga weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Stadt OF der Magistratsbeschluss der Stadt OF zum Ausbau veröffentlicht ist (Kurzfassung der Stellungnahme von ca. 50 Seiten).

 

zu TOP 9– Prognosen / Alternativen: Herr Wolf

Herr Wolf übenimmt in Vertretung für Herrn Weiler auch den Bereich Alternativen / Prognosen. Das Thema Prognose ist das zentrale Thema der Ausbaudiskussion. In diesem Zusammenhang ist das Gutachten G 8 zu prüfen.

Herr Wolf kritisiert, dass eine Planrechtfertigung insofern nicht gegeben ist, als ein objektiver Bedarf nicht nachgewiesen werden konnte. Der Prognosehorizont (bis 2015) ist eindeutig zu kurz; geht man von einer Inbetriebnahme der Bahn 2009 aus so beträgt der Prognosezeitraum nur 6 Jahre. Angemessen wäre mindestens 2020 zumal nach 2015 mit einem massiven Bevölkerungsrückgang zu rechnen ist, der bislang in der Prognose einfach ausgeblendet wurde.

Die Vorgehensweise von Fraport aufgrund der Anlage die Nachfrage zu errechnen ist genau falsch herum: Zuerst müsste die Nachfrage berechnet werden. Außerdem sind nach den Ausfüh-

rungen von Herrn Wolf auch mit dem bestehenden System deutlich mehr als 500.000 Flugbewegungen zu leisten. Im Übrigen geht Fraport von konstanten Luftverkehrspreisen aus; nicht berücksichtigt wurde die Teuerungsrate beim Kerosin, die mögliche Einführung einer Kerosinsteuer und die Erhöhung der Sicherheitskosten. Ebenfalls unbeachtet bei der Prognose blieb der steigende Konkurrenzdruck durch Billig – Airlines wie rian – air (2015 werden ca. 33 % der Flüge durch Billigflieger abgedeckt werden).

Nach eigenen Berechnungen der AG Lärm wird das Passagieraufkommen in den kommenden Jahren eher zurückgehen (im Jahr 2015 auf ca. 61 Mio Passagiere). Der Prognosenullfall (Kein Ausbau / 500.000 Flugbewegungen) wird von Fraport durch die Auslastung von nur 130 Personen pro Flug kleingerechnet. Geht man dagegen von einer realistischen Auslastung von 140 Personen/Flug aus, ersetzt z.B. die Kurzstreckenflüge durch ICE-Verbindungen und rechnet noch die Möglichkeit der Parralelbahnspreizung mit ein so könnte man problemlos ohne Ausbau 80 Mio. Fluggäste abfertigen.

Im Ergebnis sind die von Fraport vorgelegten Prognosen alle nicht geeignet, diesen massiven Ein-griff zu rechtfertigen.

Bei der Variantenauswahl spielten schließlich Kriterien wie Hub-Funktion, Koordinationseckwert und Umsteigezeit (Fraport fordert Umsteigezeit von höchstens 45 Min.)eine entscheidende Rolle.

Der RP sagt hierzu in seinem Unterrrichtungsschreiben selber, dass die K O - Kriterien der Fraport z. B. die 45 Min. Umsteigezeit nicht zielführend seien. Betrachtet man den Ist-Zustand stellt man fest, dass nur ein Bruchteil der heutigen Passagiere (ca.2 %) in 45 Minuten umsteigt. Von daher ist es nicht nachvollziehbar, dass vernünftige Varianten allein an diesem Kriterium scheitern.

Herr Faulenbach da Costa weist auf die Möglichkeit hin, das Flughafensystem mit Hahn auszubauen. Hahn könnte z. B. die internationale Hub-Funktion im Flughafensystem Frankfurt übernehmen (Vorteil in Hahn: kein Nachtflugverbot!).

 

zu TOP 11 Externes Risiko: Herr Schaab

Herr Schaab referiert als Leiter der AG Sicherheit zum Thema Risiko. Hierfür sind die Gutachten G 7 (Vogelschlag) und G 16 relevant. Der Bereich externes Risiko wird nochmal unterteilt in die einzelnen Risiken wie Ticona, Vogelschlag, Wirbelschleppen . Zu diesen Bereichen gab es bereits im Vorfeld diverse Gutachten z. B. vom TÜV Hessen. Auf das interne Risiko für Arbeitnehmer und Fluggäste auf dem Flughafengelände gehen die Unterlagen überhaupt nicht ein. Herr Schaab erläutert, dass es in Deutschland keine Standards für den Luftverkehr gibt, deshalb ist der Gestaltungspielraum entsprechend groß. Er kritisiert, dass die Berechnungsgrundlagen wie Flugrouten nicht planfestgestellt werden. Da die Flugrouten jederzeit geändert werden können, kann auch das externe Risiko in der Realität ganz anders aussehen. Diese Vorgehensweise hält Herr Schaab für sehr fragwürdig.

Breits das heutige Risiko, das sich durch den Überflug der Firma Ticona ergibt ist nach einem Votum der Störfallkommission nicht akzeptabel. Nach Auffassung der Fraport AG ist dieses Risiko jedoch gesellschaftlich akzeptiert. Herr Schaab kritisiert, dass das Votum der Störfallkommission in den Planfeststellungsunterlagen auf gerade mal 2 Seiten abgehandelt wird.

Herr Faulenbach da Costa weist darauf hin, dass das Risikogutachten aus seiner Sicht völlig ungeeignet ist, weil der Gutachter seit dem ROV die Risikofläche um 95 % verringert hat.

 

zu TOP 12 Schlusswort: Herr Will

Herr Will bedankt sich bei den Referenten und schließt die Sitzung.

 

Für die Richtigkeit

 

(Luley)

Themen hierzuAssciated topics:

KAG Protokolle Lärmminderungspläne Landesentwicklungsplan Hessen (LEP)

Das könnte Sie auch interessierenFurther readings:
Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.