Protokoll zur KAG-Mitgliederversammlung vom 21.03.2002
<2002-03-21>

Ort: Landratsamt Groß-Gerau, Sitzungssaal K 3

Leitung: Herr Erster Kreisbeigeordneter Baldur Schmitt (Kreis Groß-Gerau), Vorsitzender der KAG

Teilnehmer: vgl. Anwesenheitsliste

Beginn: 9.05 Uhr

Ende:  11.00 Uhr

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung
  2. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
  3. 2a. Vortrag von Herrn Hochfeld zum Thema Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen

  4. Bericht des Vorstands
  5. Erörterungstermin Raumordnungsverfahren
  6. Gang des weiteren Verfahrens
  7. Aktuelle Anliegen der Mitglieder/ Verschiedenes
  8. Verschiedenes

 

zu TOP 1 – Begrüßung

Herr Schmitt eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder.

 

zu TOP 2 – Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 06.12.01 wurde geändert, die Änderung wurde mit der Einladung verschickt. Das geänderte Protokoll wird genehmigt.

Die heutige Tagesordnung wird ergänzt um den Punkt 2a Vortrag von Herrn Hochfeld vom Öko Institut Berlin zum Gutachten von Prof. Jünemann "Verkehrliche Auswirkungen und möglichen Maßnahmen bei Einführung eines Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen". Der Beitrag von Herrn Hochfeld wird sich gliedern in jeweils 15 min Vortrag und 15 min Fragen. Die Änderung der Tagesordnung wird so beschlossen, es gibt keine weiteren Änderungen.

 

Zu TOP 2a – Vortrag von Herrn Hochfeld

Herr Hochfeld stellt sich vor und berichtet zunächst, dass das Gutachten von Prof. Jünemann im Auftrag von Fraport erstellt wurde. Aufgabenstellung für das Gutachten war zum einen die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen eines Nachtflugverbots von 23.00 bis 5.00 Uhr (Mediationsnacht) zum anderen die Erarbeitung möglicher Maßnahmen zur Minimierung möglicher wirtschaftlicher und strategischer Nachteile der betroffenen Unternehmen.

Zunächst wurde in dem Gutachten der Ist Zustand für das Jahr 2000 festgestellt. In der Mediationsnacht fanden insgesamt 18.419 Nachtflugbewegungen statt, d. h. etwa 50 planmäßige Flugbewegungen pro Nacht (Passagiere 7.716, Fracht 2.885, Nachpoststern 6.405, Integrator1.953). Von den Passagierflügen werden nur 0,39 % des Linienverkehrs, aber 27 % des touristischen Verkehrs sowie 47 % des Frachtverkehrs und der Nachtpoststern zu 100 % nachts abgewickelt.

Folgen eines Nachtflugverbots: Verlagerung des Nachtposterns nach Hahn, Köln-Bonn oder Leipzig, weniger Profit für Fraport durch Reduzierung von Flügen (Fracht und Passagiere), möglicherweise Standortverlagerungen einiger Fluggesellschaften und anderer Firmen, Gefährdung von Arbeitsplätzen (Reduzierung der bei einem Ausbau vorhergesagten 30.000 neuen Arbeitsplätze um 3-4000).

Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass keine wesentlichen Argumente gegen die Einführung eines Nachtflugverbots sprechen.

Das Gutachten kann nachgelesen werden bei www.dialogforum-flughafen.de.

Herr Schmitt fragt nach dem wirtschaftlichen Schaden, der sich bei Einführung eines Nachtfluverbots für den Flughafen ergibt.

Herr Hochfeld schätzt, dass sich durch das geplante Nachtflugverbot (NFV) die Zahl der durch den Ausbau geschaffenen Arbeitsplätze um mehrere Tausend reduzieren wird. Einige Fluggesellschaften seien durch das NFV in ihrer Existenz bedroht. Er weist auf ein Gutachten hin, dass sich mit der rechtlichen Machbarkeit eines Nachtflugverbots befasst und stellt fest, dass aus rechtlicher Sicht die wirtschaftlichen Risiken nicht gegen die Umsetzung eines Nachtfluverbots sprechen.

Herr Dr. Lehner fragt nach der genauen Zahl der betroffenen Arbeitsplätze.

Herr Hochfeld beziffert die Zahl der Arbeitsplätze auf der Kundenseite mit ca. 3000 – 4000, hinzu kommen noch die Arbeitsplätze der Fraport und die indirekten Arbeitsplätze.

Er weist darauf hin, dass es sich bei diesen Zahlen nur um eine Schätzung handelt. Grundsätzlich ist es schwer zum Thema Arbeitsplätze genaue Zahlen zu nennen zumal auch Fraport die Zahl der durch den Ausbau zu schaffenden Arbeitsplätze immer wieder nach unten korrigiert.

Herr Gölzenleuchter fragt warum für die Feststellung des Ist Zustandes die Kalenderwochen 41 und 48 betrachtet wurden. Er gibt zu bedenken, dass in den Sommermonaten viel mehr Nachtflüge stattfinden als im Oktober und November.

Herr Hochfeld entgegnet, dass das Gutachten die Auswirkungen bezogen auf ein generelles NFV feststellt.

Herr Gölzenleuchter möchte wissen, welche Auswirkungen sich für ortsansässige Firmen besonders durch die Einschränkungen bei den Frachtflügen ergeben und welche Firmen unbedingt auf Nachtflüge angewiesen sind. Er gibt zu bedenken, dass touristische Flüge seiner Ansicht nach weniger bedeutsam sind als Frachtflüge.

Herr Hochfeld kann zu den ortsansässigen Firmen keine genaueren Angaben machen, Er weist darauf hin, dass bei den durch das NFV gefährdeten Chartergesellschaften ( Condor, Aeroloyd ) die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit auch ohne NFV nicht gewährleistet sei.

Herr Gölzenleuchter bemängelt, dass bei der Betrachtung des Nachtpoststerns eine volkswirtschaftliche Einschätzung fehlt. Er gibt zu bedenken, dass herkömmliche Briefpost gegenüber neueren Kommunikationsmöglichkeiten an Bedeutung verliert. Außerdem möchte er wissen welche Auswirkungen die Hub- Funktion auf die Flughafen- Region hat.

Herr Hochfeld entgegnet, dass die Hub- Funktion mit Sicherheit für die Region wirtschaftlich bedeutsam ist, genauere Untersuchungen hierzu liegen nicht vor. Er verweist auf ein Gutachten, dass zu diesem Thema für den Flughafen Amsterdam erstellt wurde.

Herr Schönegge fragt nach, ob untersucht wurde, wie sich die Verlagerung von Kapazitäten auf andere Flughäfen auf Gesamtdeutschland auswirkt.

Herr Hochfeld kann hierzu keine Angaben machen, er weist darauf hin, dass es sich bei dem Gutachten von Prof. Jünemann nicht um ein Gefälligkeitsgutachten handelt.

Herr Weiss fragt, warum bei den Nachtflugbewegungen mehr Landungen als Starts verzeichnet werden. Im Übrigen möchte er wissen, ob Alternativen, wie der Flughafen Bitburg und die Kooperation mit Luxemburg untersucht wurden.

Herr Hochfeld beantwortet die 1. Frage mit dem Hinweis auf die Landungen der Fluggesellschaften, die Ihre "homebase" in Frankfurt haben. Die Frage wieviele Nachtflüge maximal verlagerbar sind, wird derzeit im Regionalen Dialogforum untersucht. Die Alternativen Bitburg und Luxemburg wurden nicht untersucht.

Herr Küster fragt, ob die Auswirkungen eines NFV auf den Zubringerverkehr untersucht wurde.

Herr Hochfeld verneint dies und gibt den Hinweis auf den Flughafen Zürich, wo der Anteil des ÖPNV am Zubringerverkehr lt. behördlicher Anordnung mind. 42% betragen muss.

Herr Schmitt dankt Herrn Hochfeld für seinen Vortrag.

 

zu TOP 3 – Bericht des Vorstands

Herr Schmitt berichtet:

  1. Die KAG hat sich zum Thema Helicopterflüge in einem Schreiben an den RP gewandt und ihm rund 100 Unterschriften übergeben.
  2. Der RP weigert sich nach wie vor, die KAG am Raumordnungsverfahren zu beteiligen.
  3. Am 18 April findet zur Änderung des Hessischen Naturschutzgesetz eine Anhörung im Umweltausschuss statt. Die KAG regt die Gemeinden an, die vorliegende "Resolution zum Bannwaldschutz" (vgl Tischvorlage) in ihren Gremien zu beschließen und an die Landesregierung zu richten.
  4. Über die Diskussion um die Anbindung des Flughafen Frankfurt an die Riedbahn. Unterstützt wird der Kreis Groß- Gerau in dieser Frage durch den Planungsverband und den RMV.
  5. Über personelle Turbulenzen um Fraport - Vorstandsmitglied Barbara Jakubeit (s. Tischvorlage)
  6. Über die Regionalversammlung, wo eine Stellungnahme zum ROV beschlossen wurde.

Herr Rohrbach ergänzt zum Thema Helicopterflüge, dass nach Auskunft des RP vor dem nächsten Rennen am Hockenheimring ein Hearing stattfinden soll.

 

zu TOP 4 – Erörterungstermin Raumordnungsverfahren

Herr Schmitt berichtet, dass für den Erörterungstermin beim RP bisher kein genauer Zeitplan bekannt ist. Die Bedingungen sind für die Teilnehmer eine Zumutung. Die meisten Kommunen verfügen nicht über die personellen Resourcen um für die Dauer von 3 Wochen beim Erörterungstermin vertreten zu sein.

Die KAG wird vom RP nach wie vor nicht am ROV beteiligt, da hierzu lt. RP keine rechtliche Verpflichtung besteht.

 

zu TOP 5 – Gang des weiteren Verfahrens Vortrag von Herrn Piel

Zunächst geht Herr Piel kurz auf das laufenden ROV in und hält fest, dass das Ergebnis des ROV nicht gerichtlich angegriffen werden kann, d.h. es gibt keine Klagemöglichkeit.

Das Planfeststellungsverfahrens (PFV) gliedert sich in drei Stufen:

  1. Auslegungsverfahren - die Unterlagen werden 1 Monat öffentlich ausgelegt
  2. Anhörungsverfahren (Anhörungsbehörde wird noch bestimmt, voraussichtlich RP Da)
  3. Erörterungsverfahren (gesetzl. vorgeschrieben)

Behörden haben ihre Stellungnahmen gem. § 10 Abs.2 Nr.3 LuftVG innerhalb einer von der Anhörungsbehörde zu setzenden Frist abzugeben, die 3 Monate nicht übersteigen darf. Ferner kann jedermann, also auch die Gebietskörperschaften, deren Belange tangiert sind, Einwendungen gem. § 10 Abs.2 LuftVG i.V.m. § 73 Abs.4 VwVfG innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde oder bei einer von ihr zu bezeichnenden Stelle erheben.

Das PFV wird abgeschlossen mit dem Planfeststellungsbeschluss, für den Ausbau ist dann keine zusätzliche Genehmigung mehr nötig. Nach Ablauf der Frist können keine weiteren Einwendungen mehr vorgebracht werden (Präclusionsfrist).

Der Planfeststellungsbeschluss kann mit einer Klage beim VGH Kassel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe angefochten werden. Die Anfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung. hierzu muss ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt werden.

Herr Schmitt weist die Gemeinden nochmals auf die kurzen Fristen im PFV hin und empfiehlt eine frühzeitige Vorbereitung für das PFV. Die KAG wird ihre Mitgliedern im PFV beraten und unterstützen kann aber keine komplette Stellungnahme liefern. Den Kommunen wird empfohlen sich anwaltlich vertreten zu lassen( beim VGH Kassel besteht Anwaltspflicht).

 

zu TOP 6 – Aktuelle Anliegen der Mitglieder

Herr Schöller vom Planungsverband Rhein Main berichtet, dass der Verband wegen verbandsinterner Differenzen keine Stellungnahme zum ROV abgegeben hat. Trotzdem wird der Planungsverband am Anhörungstermin teilnehmen und ist spätestens seit dem Führungswechsel auch wieder an einer aktiven Mitarbeit in der KAG interessiert.

 

zu TOP 7 – Verschiedenes

Herr Schmitt berichtet kurz über das Schallschutzprogramm der Fraport, das auf dem veralteten Jansen- Kriterium basiert. Infos hierzu können betroffene Gemeinden über die KAG erhalten.

 

Für die Richtigkeit

 

 

(Luley)

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Nachtflugverbot KAG Protokolle

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