Ort: Bürgerhaus Mörfelden
Leitung: Herr Erster Kreisbeigeordneter Baldur Schmitt (Kreis Groß-Gerau), Vorsitzender der KAG
Beginn: 9.05 Uhr
Ende: 11.00 Uhr
Tagesordnungspunkte:
- Begrüßung
- Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 21.03.2002
- Bericht des Vorstandes
- Nachbereitung: Erörterungstermin Raumordnungsverfahren
- Vorstellung der Initiative Zukunft Rhein Main
- Klagebefugnis im Planfeststellungsverfahren
- Kassenprüfung 2001
- Verschiedenes
zu TOP 1 – Begrüßung
Herr Schmitt eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder.
zu TOP 2 – Genehmigung des Protokolls
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 21.03.02 wird genehmigt, ebenso die heutige Tagesordnung.
zu TOP 3 – Bericht des Vorstands
Herr Schmitt berichtet kurz über die Arbeit im Vorstand. Er möchte die Mitglieder insbesondere auf zwei Punkte hinweisen:
- Einstweilige Sicherstellung von Naturschutzgebieten, (Staustufe Eddersheim)
- Der Hessische Landtag hat die Änderung des Hessischen Forstgesetzes verabschiedet. Somit ist die Aufhebung einer Bannwalderklärung möglich, wenn überwiegendem Gründe des Gemeinwohls dies erfordern.
Die Ausweisung, bzw. einstweilige Sicherstellung dieser FFH-Gebiete ist ein Ergebnis der Untersuchungen in Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren. Allerdings bedeutet im konkreten Fall die einstweilige Sicherstellung der Staustufe Eddersheim kein unüberwindbares Hindernis für die Realisierung der Nordwest-Variante. Sobald die FFH-Gebiete ausgewiesen sind können sie bei überwiegendem öffentlichen Interesse wieder aufgehoben werden.
Schließlich merkt Herr Schmitt zu Top 7 der Tagesordnung (Kassenbericht 2001) noch an, dass die KAG momentan über ein finanzielles Polster verfügt. Im Hinblick auf die bevorstehende "heiße Phase" werden diese Mittel auch mit Sicherheit benötigt werden. Herr Schmitt weist die Kommunen auf die Notwendigkeit hin, ebenfalls entsprechende personelle und finanzielle Mittel für das weitere Verfahren einzuplanen.
zu TOP 4 – Erörterungstermin Raumordnungsverfahren
Herr Schmitt gibt einen kurzen Hinweis auf die vorliegende Tischvorlage "Zusammenfassung Erörterungstermin" und auf die Landesplanerische Stellungnahme des RP, die inzwischen im Internet zu finden ist. Von der 300 Seiten umfassenden Stellungnahme des RP ist hauptsächlich der Teil "Ergebnis" von Interesse.
Herr Schmitt berichtet den Anwesenden , dass Herr Dieke in der Pressekonferenz vorab eine andere Formulierung (Keine der drei Varianten ist raumverträglich) verwendet hat als in der später veröffentlichen Landesplanerischen Stellungnahme.
In der Vorgehensweise zunächst alle hinderlichen Gesetze zu beseitigen und die Regionalversammlung zur Änderung des Regionalsplans zu bewegen sieht Herr Schmitt eine Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze.
Herr Kloos (Stadt Kelkheim) fragt, wie die Kommunen Einsicht in die Raumordnerische Gesamtbewertung des RP erlangen können und wann die Landesregierung in die Entscheidungsfindung des RP eingegriffen hat.
Herr Schmitt erläutert, dass Entwürfe der Fachbereiche des RP jederzeit korrigiert werden können.
Herr Ockel antwortet, dass die einzige Möglichkeit darin besteht, beim RP Akteneinsicht zu beantragen.
zu TOP 5 – Vorstellung der Initiative Zukunft Rhein-Main, Vortrag von Herrn Ockel
Zum Vortrag von Herrn Ockel über die Initiative Zukunft Rhein Main wird auf die dem Protokoll beigefügten Unterlagen verwiesen.
Auch Herr Ockel weist die Mitglieder nochmals auf die kurzen Fristen und den immensen Arbeitsaufwand in Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren hin. Nach Einschätzung von Herrn Ockel wird die Fraport ca. 45 Ordner im PFV einreichen, die dann innerhalb von 6 Wochen abgearbeitet werden müssen. Deshalb ist es unbedingt notwendig die Organisationsstruktur möglichst im September abzuschließen. Auch die Zusammenarbeit mit den örtlichen Bürgerinitiativen sollten die Kommunen jetzt aufnehmen.
Ohne juristische Beratung sieht Herr Ockel für die Kommunen keine Möglichkeit im PFV ihre Interessen wahr zunehmen.
Abschließend weist Herr Ockel die Kommunen darauf hin, dass die KAG ihren Mitgliedern aus den zuvor genannten Gründen im PFV keine Stellungnahme liefern kann.
Herr Gölzenleuchter (Gemeinde Büttelborn) berichtet, dass seine Gemeinde im ROV mit enormem personellen Aufwand gearbeitet und am Erörterungstermin teilgenommen hat. Die Erfahrung aus dem ROV habe aber gezeigt, dass ohne juristische Beratung kein Erfolg möglich ist. Deshalb will sich auch die Gemeinde Büttelborn im PFV anwaltlich vertreten lassen. Herr Gölzenleuchter fragt nach Koordinationsmöglichkeiten und Möglichkeiten der Arbeitsteilung mit anderen Kommunen.
Herr Ockel antwortet hierzu, dass es grundsätzlich zwei Möglichkeiten gibt:
- Mehrere Kommunen schließen sich zusammen und beauftragen einen Anwalt
- Juristen der einzelnen Kommunen sind in Arbeitsgruppen tätig (Initiative Zukunft Rhein Main)
Notwendig ist nach Meinung von Herrn Ockel die Zusammenarbeit von Beratern (Schwachstellenanalyse) und Juristen (priorisieren der Mängel). Eine Vorarbeit, die Gemeinden bereits jetzt leisten können, ist das Heraussuchen von betroffenen gemeindlichen Eigentumsflächen (Schulen, Kindergärten usw.).
Herr Schmitt weist nochmals darauf hin, dass im PFV die gesetzlichen Mindestfristen gelten werden.
zu TOP 6 – Klagebefugnis im Planfeststellungsverfahren (Vortrag Frau von Schwanenflug)
Zum Vortrag von Frau von Schwanenflug wird auf das beiliegende Skript verwiesen.
Herr Bersch ergänzt zum Vortrag, dass Grundstücke (Sperrgundstücke) unbedingt vor Beginn des PFV erworben werden müssen.
Herr Ockel gibt den Hinweis dass der Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen Egelsbach als Beispiel dafür dienen kann, was an einem Planfeststellungsbeschluss relevant ist.
Herr Gölzenleuchter stellt als Ergebnis fest, dass die Gemeinden, die eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss nicht von vornherein ausschließen, einen Anwalt benötigen.
Herr Schaab berichtet von Überlegungen der Stadt Kelsterbach auch das Raumordnungsverfahren gerichtlich überprüfen zu lassen.
Frau von Schwanenflug bezweifelt den Erfolg dieser Aktion, da das ROV zumindest in Hessen nur ein verwaltungsinternes Abstimmungsverfahren und damit nicht gerichtlich anfechtbar sei.
Herr Ockel gibt zu bedenken, dass die Unterschiede zwischen Hessen und den anderen Bundesländern evtl. als Gegenstand einer Bundesgerichtlichen Überprüfung Erfolg haben könnten.
Herr Schmitt berichtet, dass nach seiner Einschätzung die Regionalversammlung einer Änderung des Regionalplans nicht zustimmen wird. Allerdings ist vor dem Hintergrund der beabsichtigten Änderung des Landesplanungsgesetzes die Qualität dieser Entscheidung fraglich. Abschließend berichtet er, dass der RP kommunalrechtlich dagegen vorgehen will, dass die Regionalversammlung eine eigene Klage gegen den Regionalplan eingereicht und in diesem Zusammenhang eigene Juristen beauftragt hat.
Herr Ockel rechnet mit dem Einreichen der Unterlagen Ende 2002. Das Ministerium empfiehlt einen Scoping- Termin, allerdings kann die Antragstellerin diesen ablehnen.
Herr Lehner fragt nach, welche Möglichkeiten die Kommunen haben ihren Bürgern zu helfen. Können Sie z. B. Anwälte bezahlen?
Frau von Schwanenflug erklärt, dass dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Auch eine rechtliche Beratung durch eigene Juristen der Kommunen ist verboten (Anwaltsgesetz).
Herr Karl berichtet, dass die Gemeinde Erzhausen gegen den Planfeststellungbeschluss zum Flughafen Egelsbach klagt und in diesem Zusammenhang erstellte Gutachten Ihren Bürgern für eigene Klagen zur Verfügung stellt.
zu TOP 7 – Kassenprüfung 2001
Herr Schmitt trägt den Kassenbericht 2001 vor (s. Anlage). Anschließend berichtet Herr Klein, der am 21.03 02 gemeinsam mit Herrn Gaußmann die Kasse geprüft hat, dass die Prüfung keine Beanstandung ergeben hat. Er stellt den Antrag auf Entlastung des Vorstands. Der Antrag wird bei Enthaltung der Betroffenen einstimmig beschlossen.
zu TOP 8 – Verschiedenes
Herr Schmitt berichtet über die jüngsten Planungen der Fraport hinsichtlich der Stationierung des neuen A 380. Ein diesbezügliches Schreiben der Fraport an den Landrat des Kreises wird zur Information mit dem Protokoll verschickt werden.
Der Termin für die nächste Mitgliederversammlung wird erst bei Einleitung des Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Für die Richtigkeit
Luley
(Geschäftsführung)
KAG Protokolle Zukunft Rhein-Main (ZRM)