Protokoll zur KAG-Mitgliederversammlung vom 06.12.2001
<2001-12-06>

Ort:        Landratsamt Groß-Gerau, Sitzungssaal K 3

Leitung: Herr Erster Kreisbeigeordneter Baldur Schmitt (Kreis Groß-Gerau), Vorsitzender der KAG

Beginn    9.10 Uhr

Ende:    11.00 Uhr

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung
  2. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
  3. Bericht des Vorstands
  4. Kommunale Stellungnahmen zum Raumordnungsverfahren
  5. Aktuelle Anliegen der Mitglieder/ Verschiedenes

 

zu TOP 1 – Begrüßung

Herr Schmitt eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder.

 

zu TOP 2 – Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll wird genehmigt, ebenso die Tagesordnung.

 

zu TOP 3 – Bericht des Vorstands

Herr Schmitt berichtet, dass die Stadt Kelkheim, die Stadt Dreieich,und die Stadt Hanau als neue Mitglieder der KAG beigetreten sind, die KAG hat somit 45 Mitglieder.

Außerdem war der Presse zu entnehmen, dass der Rheingau-Taunus-Kreis ab 01.01.2002 ebenfalls der KAG beitreten wird.

Anmerkung: Mit Schreiben vom 07.12.01 hat die Stadt Hofheim am Taunus ihren Beitritt zur KAG erklärt.

Am 15.11.01 hat Frau Stefanie Luley als Nachfolgerin von Frau Feld die Geschäftsstellenleitung der KAG übernommen.

Herr Schmitt berichtet über den Stand der Klagen gegen die aktuelle Lärmbelästigung bzw. gegen die Lärmkontingentierung. Nach einer Umfrage der KAG haben derzeit 10 der Mitglieder gegen die Lärmkontingentierung geklagt.

Des weiteren erläutert Herr Schmitt kurz die Auswirkung der Änderung des Hessischen Naturschutzgesetzes und des Forstgesetzes:

Die Bannwalderklärung kann nach dieser Änderung aus Gründen "des öffentlichen Wohls" aufgehoben werden

Die Änderung des Landesplanungsgesetzes soll schließlich zu einer Entmachtung der Regionalversammlung führen.

 

zu TOP 4 – Kommunale Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren

Zunächst hält Frau von Schwanenflug einen Vortrag über die rechtlichen Aspekte des Raumordnungsverfahrens in Abgrenzung zum Planfeststellungsverfahren.

Sie erläutert, dass das ROV im Gegensatz zum Planfeststellungsverfahren keine Außenwirkung entfaltet.

Einwendungen im ROV sind lt. RP bis zum 04. Januar bzw bis zum 01. Februar (Träger öffentlicher Belange) vorzubringen.

Das ROV dauert 6 Monate; danach wird der RP eine "Variantenempfehlung" abgeben.

Ein schriftliche Zusammenfassung Ihres Vortrags wird Frau von Schwanenflug noch nachreichen (s. Anlage).

Als nächstes liefert Herr Ockel eine Zusammenfassung der Analyse der eingereichten Fraport – Unterlagen (s. Tischvorlage)

Einleitend berichtet Herr Ockel über den Zusammenschluss besonders betroffener Gemeinden im Rahmen der Initiative Zukunft Rhein Main zu AG`s, aus deren Zusammenarbeit ca. 700 Analyseseiten hervorgegangen sind.

Hiervon kann Herr Ockel bei der heutigen Mitgliederversammlung nur eine kurze Zusammenfassung geben.

Herr Ockel erklärt, dass die eingereichten Unterlagen insgesamt unzureichend sind.

Der Antragsteller kommt anscheinend zu dem Schluss, dass es im hochbelasteten Rhein-Main-Gebiet auf den Ausbau des Flughafens nicht mehr ankommt.

Als Fazit hält Herr Ockel fest, dass die eingereichten Unterlagen so schwerwiegende Mängel aufweisen, dass eine ordnungsgemäße Entscheidung im Sinne der Raumordnung unmöglich ist.

Schließlich präsentiert Herr Christiansen einen ersten Entwurf einer Stellungnahme zum ROV.(vgl. Tischvorlage)

Zunächst berichtet Herr Christiansen über eine Vereinbarung des Kreises Groß-Gerau mit dem RP Darmstadt über den Termin zur Abgabe der kommunalen Stellungnahme.

Grundsätzlich besteht für alle Kommunen das Problem, dass Sie zwei getrennte Stellungnahmen zu zwei verschiedenen Terminen abgeben müßten. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass die Kommunen zum einen als Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen bis zum 01.01.2002 abgeben müssen zum anderen treten die Gemeinden auch als Grundstückseigentümer auf und müssen diesbezügliche Einwendungen bis zum 04.01.2002 vorbringen. Der Kreis Groß-Gerau hat mit dem RP Darmstadt eine Vereinbarung getroffen, dass nur eine Stellungnahme zum Termin 01.02.2002 abzugeben ist.

Herr Christiansen empfiehlt allen Mitgliedern, mit dem RP eine solche Vereinbarung zu treffen. Zu diesem Zweck wird allen Mitgliedern der diesbezügliche Schriftverkehr des Kreis Groß-Gerau zur Verfügung gestellt. Die Versendung erfolgt mit dem Protokoll der Mitgliederversammlung.

Es folgt die eigentliche Stellungnahme von Herrn Christiansen. Diese ist noch nicht vollständig. (vgl. Tischvorlage).

Herr Christiansen berichtet zunächst über die im Vergleich zur Mediation schlechte Qualität der eingereichten Unterlagen.

Im Ergebnis stellt Herr Christiansen fest, dass alle geprüften Varianten nicht raumverträglich sind und auch durch entsprechende Maßnahmen nicht raumverträglich gemacht werden können.

Der Flughafen läuft seiner Ansicht nach in eine Sackgasse, eine solche Anlage kann nicht im Ballungsraum betrieben werden.

Herr Ockel weist die Gemeinden darauf hin, dass die Kommunen ihre eigene Betroffenheit noch ergänzen müssen, z.B. in Bezug auf Baugebiete, öffentliche Gebäude.

Herr Moder weist darauf hin, dass in der Stellungnahme bisher die Risiken hinsichtlich eines Flugzeugabsturzes auf ein AKW oder sonstige Atomanlagen nicht erwähnt werden, dies müsse noch ergänzt werden.

Frau Wagner gibt zu bedenken, dass in den eingereichten Unterlagen, der Bereich Flugzeugabstürze, Wirbel, Staffelungsdichte nicht behandelt wird. Es gibt Hinweise darauf, dass der Absturz in Queens durch eine zu dichte Staffelung der Flieger hervorgerufen wurde.

Herr Ockel ergänzt, dass bisher zu dieser Thematik von Seiten der Fraport nicht Stellung genommen wurde.

Herr Gölzenleuchter fragt, ob es aus taktischen Gründen angebracht sei, im Raumordnungsverfahren bewußt einige Mängel nicht anzusprechen, um nicht bereits im ROV "das ganze Pulver zu verschießen"

Herr Christiansen ist der Meinung, dass grundsätzliche Mängel, wie die fehlende Alternativenprüfung auf alle Fälle im ROV anzusprechen sind.

Herr Piel gibt zu bedenken, dass sich aus § 15 Landesplanungsgesetz die Mitwirkungspflicht der Kommunen und damit auch die Pflicht zur Darstellung evtl. Schwachstellen ergibt.

Herr Ockel führt aus, dass die mangelhaften Gutachten möglicherweise zu einer Neuauflage des ROV führen können.

Herr Fischer fragt nach, ob die Lärmminderungspläne nach § 7 Bim Sch G in den Unterlagen berücksichtigt wurden. Nach seinen Informationen werden bereits durch die Einführung des Euro 20.000 neue Beschäftigte in Frankfurt eine Arbeit aufnehmen, er fragt sich ob diese Zahlen in den Fraport- Unterlagen berücksichtigt wurden.

Herr Pehle fragt nach ob die Neuauflage des ROV im Ermessen des RP liegt.

Herr Piel entgegnet, dass eine Neuauflage des ROV nicht erzwungen werden kann.

Herr Schmitt stellt als Ergebnis dieser Mitgliederversammlung fest, dass der vorgelegte 1. Entwurf die Basis darstellt für die Stellungnahme der Kommunen. Weitere Anregungen werden von Frau Luley entgegengenommen. Die abschließende Überarbeitung des Entwurfs kann aus zeitlichen Gründen nicht von der Mitgliederversammlung abgesegnet werden.

Zu Top 5 – Aktuelle Anliegen der Mitglieder/ Verschiedenes

Niedernhausen und 5 andere Gemeinden klagen gegen die bestehenden Flugrouten.

Die nächste Mitgliederversammlung wird voraussichtlich im Februar stattfinden; der genaue Termin wird auf der nächsten Vorstandssitzung festgelegt.

 

Für die Richtigkeit

 

Luley
(Geschäftsführung)

Themen hierzuAssciated topics:

KAG Protokolle Lärmminderungspläne Lärmkontingente

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