Protokoll zur KAG-Mitgliederversammlung vom 29.03.2006
<2006-03-29>

Ort: Landratsamt Groß-Gerau

Leitung: Herr Erster Kreisbeigeordneter Thomas Will (Kreis Groß-Gerau), Vorsitzender der KAG

Beginn: 11.00 Uhr

Ende: 12.30 Uhr

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung und Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 09.09.05
  2. Zusammenfassung des Erörterungstermins
  3. Kassenprüfung 2003, 2004, 2005
  4. Verschiedenes

 

zu TOP 1 – Begrüßung und Genehmigung des Protokolls

Herr Will eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden zur KAG Mitgliederversammlung. Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 09.09.05 wird genehmigt, ebenso die heutige Tagesordnung.

 

zu TOP 2 – Zusammenfassung des Erörterungstermins

Herr Will berichtet, dass am vergangenen Montag, den 27.03.06 in Offenbach zum letzten Mal zum Planfeststellungsverfahren Flughafenausbau erörtert wurde. Bei der heutigen Sitzung soll zu den einzelnen Themen der Erörterung eine kurze Zusammenfassung geliefert werden. Herr

Schaab beginnt mit einem Bericht zu den Themen Lärm und Sicherheit, Herr Ebert berichtet zum Thema Wald / Natur, Herr Gaffga zur Raumordnung, Herr Ockel zu Prognose, Frau von Schwanenflug zum weiteren Verfahren. Zum Thema Verkehr liegt eine schriftliche Zusammenfassung von Herrn Christiansen, der heute verhindert ist, als Tischvorlage vor.

 

  1. Lärm (Herr Schaab)

    Zwei Hauptkritikpunkte, die für alle zu betrachtende Aspekte gelten, müssen vorangestellt betrachtet werden, d.h. vor die "Klammer" gezogen werden. Zum einen sind das die Flugrouten, die nicht planfestgestellt werden, daraus folgt dass es keine Garantie gibt, dass die Routen (und die damit verbundene Lärmbelastung) so wie sie in den Unterlagen dargestellt werden auch Bestand haben. Zum anderen ist das die "technische Kapazität" des geplanten Bahnensystems (900.000 Flugbewegungen), die als Betrachtungsgrundlage herangezogen werden muss und nicht die von der Fraport zugrunde gelegte Bewegungsprognose von 657.000 Flugbewegungen.

    Die beiden von Fraport vorgelegten lärmmedizinischen Gutachten, haben keinen Bezug zum beantragten Vorhaben; beide Gutachten wurden bereits im Voraus in Auftrag gegeben. Die wissenschaftliche Grundlage der Fraport Gutachten ist stark veraltet, so finden aktuelle Studien wie z. B. der Spandauer – Gesundheits – Survey überhaupt keine Beachtung. Die Einwender waren durch die beiden Gutachter Dr. Kühner und Dr. Maschke beim Erörterungstermin gut vertreten.

    Die Zweiteilung der Nacht durch die Fraport-Gutachter widerspricht der gesetzlich definierten Nacht. Der EÖT hat gezeigt, dass Fraport die 24-Stunden-Betriebsgenehmigung nicht aufgeben wird, und sich die Möglichkeit offen lässt, auch in der Zeit zwischen 23.00 und 5.00 planmäßig Flüge abzuwickeln.

    Die 100/100 Regelung wird von Fraport abgelehnt.

  2. Sicherheit (Herr Schaab)

    Das Thema Vogeschlagrisiko wurde Dank des vorgetragenen Gutachtens von Herrn Petri sowohl vom RP als auch von der Öffentlichkeit als sicherheitsrelevantes Thema wahrgenommen. Auffällig ist der überaus leichtfertige Umgang der Antragstellerin mit der signifikanten Erhöhung des Vogelschlagrisikos im Planfall.

    Die Firmenleitung von Ticona befürchtet im Planungsfall erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb des Werks; Verlegung von einzelnen Firmenteilen sowie die Einkürzung verschiedener Werksgebäude wären im Planfall unumgänglich. Die enge Nachbarschaft zwischen der geplanten Nordwestbahn und dem Chemiewerk ist weltweit einmalig.

    Das vorgelegte Gutachten zum externen Risiko ist unbrauchbar, weil hier lediglich 11 Flugzeugabstürze zugrunde gelegt wurden. Die hieraus resultierenden Zahlen zum Absturzrisiko sind demzufolge nicht haltbar.

  3. Natur (Herr Ebert)

    Wald: Bei der Bewertung wurden massive Fehler z.B. bei den Alteichenbeständen nachgewiesen. Sogar die Antragstellerin sieht hier mittlerweile Nachbereitungsbedarf. Die Eingriffsbewertung ist insgesamt falsch, denn Fraport erwirtschaftet im Planfall ein Plus von 10 Mio. Punkten; die Ist-Bestände wurden zu niedrig die Ausgleichsmaßnahmen zu hoch bewertet.

    Die Erfahrungen an der Startbahn 18 West haben gezeigt, wie sich der "Restwald" im Planfall entwickeln wird: Vom Kelsterbacher Wald wird fast nichts übrig bleiben (Verinselungseffekte, Süd-exponierter Nordrand). Neue Kulturen werden voraussichtlich nicht Fuß fassen können, Aufforstungen werden trotz wiederholter Anpflanzung vermutlich nicht fruchten.

    Der alte Planfeststellungsbeschluss von 1971 zur Startbahn 18 West soll lt. dem Sitzungsleiter Herrn Gaentzsch Bestand haben, dementsprechend gilt auch die hierin enthaltene Auflage Bestand:" Alte Waldflächen sind zu erhalten".

    Bei den FFH-Gebieten wurde der Prioritäre Lebensraum Borstgrasrasen zu Unrecht herunter gestuft, hier geriet das RP in Erklärungsnot.

    Beim Thema Gundbach wurde die Entwässerungsproblematik bzw. die Auswirkungen der Entwässerung nach Norden nicht abschließend untersucht.

  4. Raumordnung (Herr Gaffga)

    Zum Vortrag von Herrn Gaffga wird auf das Skript "Ergebnisse EÖT- Top 13" verwiesen, das als Tischvorlage auslag.

  5. Prognose (Herr Ockel)

    Hauptkritikpunkt ist der viel zu kurze Prognosezeitraum; selbst das RP hat in einem Schreiben an Fraport gefordert, den Zeitraum für die Prognose bis 2020 auszuweiten.

    Insgesamt hat die Antragstellerin die Erörterung über weite Teile nur beobachtet und nicht wirklich mit den Einwendern Themen erörtert. Das RP musste zugeben, dass der Zeitpunkt der Erörterung verfrüht war, die Fraport-Unterlagen wurden teilweise ungeprüft weitergegeben.

  6. Weiteres Verfahren (Frau von Schwanenflug)

    Frau von Schwanenflug erläutert das weitere Verfahren:

    Die Anhörungsbehörde wird in der Regel innerhalb eines Monats nach Beendigung der Erörterung einen Anhörungsbericht erstellen, indem Für und Wider der Erörterung aufgearbeitet werden.

    ( § 73 Abs.9 HVwVfG) Lt. Presseberichten plant die Planfeststellungsbehörde den Erlass des Planfeststellungsbeschluss für 2007. Sollten die zu erwartenden Nachbesserungen der Fraport zu wesentlichen Änderungen oder neuen Betroffenheiten führen müssen die Planfeststellungsunterlagen evtl. neu ausgelegt werden. In einem solchen Fall begänne auch wieder eine erneute Erörterung.

    Die Firma Ticona hat Akteneinsicht in die Cadec-Datenbank auf der Grundlage der Umweltinformationsrichtlinie erstritten; hier finden sich Fraport-Antworten auf Einwendungen. Frau von Schwanenflug regt an, dass noch mehr Einwender Akteneinsicht in die Cadec-Datenbank beantragen. Dieser Antrag ist beim RP Darmstadt zu stellen. Gute Chancen auf Einsicht in diese Datenbank haben vor allem Privateinwender. Der Antrag könnte folgendermaßen lauten :" Es wird beantragt, Einsicht in die Cadec-Datenbank nach Art. 3 Abs.1 i.V.m. Abs.2 der Richtlinie2003 /4 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates-UI-RL 2003 zu gewähren". Dieser Antrag bedarf keiner besonderen Begründung. Es wäre sinnvoll diesen Hinweis an alle BI` s weiterzugeben.

    Außerdem wäre es sinnvoll an die Bürgerinitiativen den Hinweis zu geben, dass auch ein Anpruch auf Einsicht in die Akten zum LEP-Änderungsverfahren nach der Umweltinformationsrichtlinie besteht. Dieser Antrag wäre beim HMWVL zu stellen.

    Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass der Planfeststellungsbeschluss des HMWVL (sofern er in 2007 erlassen wird) rechtlich beklagt werden kann, verbunden mit einem Eilantrag, da Klagen gegen luftverkehrsrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse per Gesetz sofort vollziehbar sind.

    Herr Gaffga weist in der anschließenden Diskussion darauf hin, dass (ausgehend von dem Vortrag Prof. Greiser u. a. zum humantoxologischen Gutachten) die Stadt Offenbach Vorhabensträgerin und Verfahrensbehörde / Genehmigungsbehörde aufgefordert hat, ein Gesundheitsgutachten zum Zusammenwirken von Lärmbelastung und Schadstoffbelastung vorzulegen.

    Herr Ockel erläutert auf Nachfrage von Herrn Bürgermeister Bersch, dass Fraport in Zusammenhang mit dem Ausbauvorhaben jegliche Zuständigkeit in Sachen ÖPNV und Straßenausbau ablehnt; die Kostenübernahme sei nach Auffassung der Fraport Aufgabe des Verkehrsträgers.

 

zu TOP 3 – Kassenprüfung

Herr Wystrach, der zusammen mit Herrn Jantschek die Kasse für die Jahre 2003, 2004, 2005 geprüft hat, berichtet, dass die Kassenprüfung eine einwandfreie Buchführung ergab und beantragt die Entlastung des Vorstandes. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Auf Nachfrage erläutert Herr Will, dass in Zukunft auch wieder größere Ausgaben erwartet werden wie zuletzt für die erfolgreiche Info - Veranstaltung im Januar 2006.

 

zu TOP 4 – Verschiedenes

Zu Top 4 gibt es keine Wortmeldungen

Herr Will schließt die Sitzung.

 

Für die Richtigkeit

 

(Luley)

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KAG Protokolle Schadstoffbelastung

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