Protokoll zur KAG-Mitgliederversammlung vom 30.04.2003
<2003-04-30>

Ort: Landratsamt Groß - Gerau

Leitung: Herr Erster Kreisbeigeordneter Baldur Schmitt (Kreis Groß-Gerau), Vorsitzender der KAG

Beginn: 9.05 Uhr

Ende: 10.30 Uhr

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung
  2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 29.01.2003
  3. Bericht des Vorstandes
  4. Scopingtermin - Nachbereitung
  5. Verfahren zum A 380 / Sachstand
  6. Sachstand rechtliche Verfahren (Klagen der Stadt Offenbach, Flugroutenverlegung im Taunus, Regionalplan, sonstige)
  7. Informationen zur Fortschreibung des Regionalplan Südhessen 2000
  8. Verschiedenes / Aktuelle Anliegen der Mitglieder

zu TOP 1 – Begrüßung

Herr Schmitt eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder

zu TOP 2 – Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 29.01.03 wird genehmigt, ebenso die heutige Tagesordnung.

zu TOP 3 – Bericht des Vorstandes

Herr Schmitt weist darauf hin, dass seine Amtszeit als 1. KBO des Kreises Groß-Gerau dieses Jahr endet und er aus diesem Grund bei den kommenden Vorstandswahlen der KAG nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Er berichtet, dass sich der KAG Vorstand darauf verständigt hat, die Vorstandswahlen erst nach der Sommerpause duchzuführen, weil bis dahin noch diverse personelle Veränderungen stattfinden werden. Abschließend weist Herr Schmitt noch darauf hin, dass sich die regional unterschiedlichen Betroffenheiten wie bisher auch im Vorstand der KAG widerspiegeln sollten.

zu TOP 4 – Scopingtermin - Nachbereitung

Herr Ockel erläutert zunächst, dass im Scopingtermin Untersuchungsraum und -rahmen für die Gutachten des Planfeststellungsverfahren (PFV) festgelegt werden sollen. Die von Fraport vorgelegten Unterlagen waren, wie auch im ROV, unvolllständig und mangelhaft.

Von den Juristen der Kommunen wurden zunächst diverse Aussetzunsanträge gestellt, u.a. wegen der Frage der Zuständigkeit des RP. Einige Juristen sind der Meinung, dass die Zuständigkeit für den Scopingtermin allein beim Hessischen Wirtschaftsminister liegt. Alle Anträge wurden nach längerer Beratung des RP abgelehnt und das Verfahren fortgesetzt.

Herr Ockel berichtet desweiteren zum Thema Lärm und zur Frage der Kapazität. Faport hat sich bislang nicht auf eine maximale Obergrenze an Flugbewegungen festgelegt. Schätzungsweise sind nach dem Ausbau bis zu 920.000 Flugbewegungen möglich.

Abschließend berichtet Herr Ockel noch über den A 380 im Scopingtermin. Der A 380 wird in den Scopingunterlagen als Bestand vorausgesetzt, im Übrigen finden sich zu den Auswirkungen der A 380 Werft keine Aussagen in den Scopingunterlagen. Hilfsweise hat Fraport den Antrag gestellt, den A 380 mit in das PFV aufzunehmen, sofern das A 380 Verfahren bis dahin nicht abgeschlossen sein sollte. Dieser Hilfsantrag ist lt. RP unzulässig; Fraport muss die Auswirkungen des A 380 in die Scopingunterlagen mitaufnehmen.

Herr Kaller berichtet ergänzend, dass das Thema Kapazität eine zentrale Rolle gespielt habe. Das RP wollte wissen, welche Obergrenze mit dem ausgebauten System maximal erreichbar sei. Diese Frage konnte oder wollte Fraport nicht beantworten.

Er berichtet außerdem, dass das Nachtflugverbot nicht im Planfeststellungsverfahren beantragt werden wird. Das PFV dient nach Aussage von Fraport dem Ausbau des Flughafens und nicht der Genehmigung von Einschränkungen. Fraport wird das Nachtflugverbot mit der Inbetriebnahme der neuen Bahn beantragen.

Schließlich weist Herr Kaller noch auf den Zusammenhang mit dem neuen Regionalplan/ Landesentwicklungsplan hin, sowie auf die Streichung des Busbahnhofs in Zeppelinheim hin.

Abschließend berichtet Herr Ockel noch, dass das Wortprotokoll derzeit noch nicht verfügbar ist und dass mit dem Unterrichtungsschreiben des RP voraussichtlich kurz vor der Sommerpause zu rechnen ist.

zu TOP 5 – A 380 Verfahren

Herr Schmitt berichtet kurz über den aktuellen Sachstand zum A 380 Verfahren. Fraport hat bislang auf die Fragenkataloge diverser Kommunen, z. B. warum innerhalb des Zaunes kein Alternativstandort zu finden ist, nur ausweichend geantwortet. (s. Schreiben der Fraport an Bürgermeister Brehl).

Herr Ockel ergänzt, dass sich der Zeitplan stark verschoben hat. Bereits im Frühjahr sollte das A 380 Verfahren in die Offenlage gehen, was bis heute noch nicht geschehen ist. Nach wie vor befinden sich die Unterlagen zur Vollständigkeitsprüfung beim RP.

Es könnte schließlich dazu kommen, dass zeitgleich 3 Planfeststellungsverfahren laufen

( s. auch Top 6 "Offenbacher Klage wegen der Schnellabrollwege")

zu TOP 6 – Rechtliche Verfahren

Herr Kaller berichtet über die Klage Offenbachs hinsichtlich der Schnellabrollwege, die sich derzeit im Probebetrieb befinden. Diesbezüglich ist es vor dem VGH zu einem Vergleich gekommen: Sollten diese kapazitätssteigernden Schnellabrollwege in den Regelbetrieb überführt werden, so muss hierfür ebenfalls ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Alle übrigen Klagen Offenbachs wurden abgewiesen, weil der Planfeststellungsbeschluss von 1971 keine Obergrenze für die Flugbewegungen festlegt. Die schriftliche Begründung steht noch aus. Herr Kaller ergänzt, dass der Stadt Offenbach in diesem Zusammenhang ihre Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission negativ ausgelegt worden sei. So habe die Stadt Offenbach als Mitglied der Fluglärmkommission Kenntnis von allen Baumaßnahmen erlangt und diese zumindest duldend hingenommen.

(Parallele zum RDF)

Herr Schmitt regt an, dieses Thema auch in einer Sitzung der Fluglärmkommission zur Sprache zu bringen. Dann berichtet er noch kurz über die ungewöhnliche Zulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht in zwei Verfahren, in denen der VGH die Revision nicht zugelassen hatte. Dies bedeute zwar keine Entscheidung in der Sache, sei aber als positives Signal zu werten.

Herr Stappel (Niedernhausen) erläutert kurz den aktuellen Stand zur Flugroutenverlegung/ Taunus. Hier wurde bereits im Februar zu Gunsten der klagenden Kommunen entschieden, dass die DFS die neuen Routen überarbeiten muss, weil die Höhenlage des Taunus bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Allerdings hat die DFS gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt (Begründung: Die Frist sei mit drei Monaten zu knapp bemessen), so dass das bisherige Verfahren zunächst weiter gilt.

Auf Nachfrage von Herrn Ockel berichtet Herr Schaab (Kelsterbach), dass auch im Verfahren der Städte Rüsselsheim und Kelsterbach hinsichtlich der Betretungsrechte die Revision jetzt zugelassen wurde, was ebenfalls als positives Signal zu werten sei.

Herr Schmitt weist auf die Bedeutung diese Verfahrens hin: Sollten die Kläger in der Sache Recht bekommen, so bedeutet dies für die bislang ermittelten Daten (z. B. die Vegetationskartierung) ein "Verwaltungsrechtliches Verwertungsverbot" und somit zumindest eine erneute zeitliche Verzögerung des Verfahrens.

zu TOP 7 – Regionalplan Südhessen

Herr Schmitt berichtet zum Regionalplan Südhessen 2000 und apelliert an die Mitglieder der Regionalversammlung ihre Abgeordneten derart zu beeinflussen, dass sie dem Aufstellungsbeschluss zum Regionalplan nicht zustimmen. Er befürchtet, dass andernfalls, ähnlich wie im RDF, den Kommunen ihre Mitwirkung am Aufstellungsbeschluss/ Fortschreibung des Regionalplans negativ ausgelegt werden könne.

zu TOP 8 – Verschiedenes

Herr Schmitt weist darauf hin, dass heute im Anschluss an die Mitgliederversammlung die Kassenprüfung für das Jahr 2002 stattfinden wird.

Herr Rohrbach (Stadt Weiterstadt) fragt nach ob der KAG das "Fluglärmentlastungskonzept" der Stadt Raunheim bekannt sei. Im Rüsselsheimer Echo vom 12. April 2003 war zu lesen, dass dieses Konzept u.a. die Nutzung der Startbahn West als Landebahn vorsieht. Er schlägt vor, sich von der Stadt Raunheim dieses Konzepts vorlegen zu lassen.

Herr Schmitt befürwortet diesen Vorschlag und äußert sein Unverständnis über das bisherige nicht abgestimmte Vorgehen der Stadt Raunheim/ Bürgermeister Jühe.

Herr Ockel schlägt vor, dass die Stadt Raunheim ihr Konzept bei der nächsten KAG Mitgliederversammlung vorstellen soll.

Frau Wagner (Darmstadt) gibt zu bedenken, dass jede Routenverlegung Vor- und Nachteile hat und dass die Belastung anderer Kommunen zumeist billigend in Kaf genommen wird (s. auch Routenverlegung im Taunus).

Herr Rohrbach stellt fest, dass die unabgestimmte Vorgehensweise von Herrn Jühe prinzipiell nicht in Ordnung ist, zumal er nicht nur Bürgermeister der Stadt Raunheim sondern auch neuer Vorsitzender der Fluglärmkommission ist. Er bittet darum, dass Konzept der Stadt Raunheim mit der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung zu verschicken.

Herr Ockel weist darauf hin, dass die nächste Mitgliederversammlung am 03.06.03 stattfindet, gleichzeitig soll auch der 1.Vorsitzende Baldur Schmitt verabschiedet werden.

Herr Schmitt schließt die Sitzung

Für die Richtigkeit

(Luley)

Themen hierzuAssciated topics:

KAG Protokolle Nachtflugverbot Landesentwicklungsplan Hessen (LEP)

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