Forderung vom 17.Juli 2003 an das Regierungspräsidium bezügl. der Beteiligung der KAG am Anhörungstermin zur A 380-Wartungshalle
<2003-07-17>

Schreiben an das Regierungspräsidium Darmstadt

Groß-Gerau, den 17. Juli 2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

die KAG Flughafen Frankfurt hat Kenntnis davon erhalten, dass für den Bau einer Wartungshalle für Airbus A 380-Flugzeuge am Flughafen Frankfurt ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Es verwundert, dass die KAG nicht als Träger öffentlicher Belange an diesem Verfahren beteiligt wird. Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Flughafen Frankfurt nimmt sich trotzdem das Recht heraus, im Folgenden zu den im Rahmen des o.g. Planfeststellungsverfahrens vorgelegten Unterlagen Stellung zu nehmen.

1. Verfahrensgrundlagen

1.1  Untrennbarkeit des Vorhabens vom Gesamtausbau

Entgegen der Argumentation der Vorhabenträgerin wird der Bau der A 380-Werft als Bestandteil der Gesamtausbauplanung gesehen. Dies wird insbesondere daraus ersichtlich, dass in den Unterlagen zum Raumordnungsverfahren alle Wartungseinrichtungen im Szenario "Prognosenullfall" auf dem bestehenden Flughafengelände untergebracht werden konnten.

Des weiteren besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem Bau der A 380-Werft und dem Umbau der bestehenden Wartungsanlagen im Norden des Flughafengeländes. Da auch Teile der im nördlichen Wartungsbereich durchgeführten Aufgaben in die A 380-Werftanlage verlegt werden sollen, entstehen im Falle der Nicht-Genehmigung des Gesamtausbaus in diesem Bereich Überkapazitäten, deren Bedarf nicht erkennbar ist.

Wir beantragen deshalb, das Planfeststellungsverfahren einzustellen und das Vorhaben in das Verfahren für den Gesamtausbau zu integrieren.

1.2  Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung und Landesplanung

    Das Vorhaben widerspricht den gültigen Zielen der Raumordnung und Landesplanung.

    Die für die Errichtung der Werft benötigten Flächen sind im gültigen Regionalplan Südhessen 2000 als Waldbereich (Bestand), Regionaler Grünzug und Bereich für die Grundwassersicherung ausgewiesen. Der Bau einer Werft steht diesen Zielen entgegen. Abweichungen von diesen Zielen, insbesondere vom Regionalen Grünzug, sind nur aus Gründen des öffentlichen Wohls zulässig (RPS 2000, Ziffer 3.1-3), nicht aber aus privatwirtschaftlichem Interesse.

    Die Landesplanerische Beurteilung als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens, auf die sich die Fraport AG in den eingereichten Unterlagen stützt, beinhaltet keine Änderung des Regionalplans. Sie bezieht sich außerdem in ihrem Begründungszusammenhang, insbesondere hinsichtlich der Neuordnung der variantenunabhängigen Fläche im Südbereich, auf den Gesamtausbau des Flughafens. Da der Zusammenhang zwischen A 380-Werft und Gesamtausbau seitens der Vorhabenträgerin verneint wird, kann die Landesplanerische Stellungnahme auch nicht als Grundlage herangezogen werden. Dies gilt um so mehr, als die A 380-Flächen zum Teil außerhalb des in im Raumordnungsverfahren betrachteten Bereich liegen soll. Dadurch wurde der Untersuchungsraum gegenüber dem Raumordnungsverfahren verändert, so dass die Durchführung eines erneuten Raumordnungsverfahrens für die A 380-Werft sowie der Folgemaßnahmen gefordert wird.

    Auch der Landesentwicklungsplan enthält nach dem Urteil des VGH Kassel vom 16.08.2002 keine Zielaussage zum Ausbau des Flughafens. Ein Änderungsverfahren wurde bisher nicht eingeleitet.

2. Vorhabensalternativen und -varianten

2.1  Mangelhafte Prüfung von Standortalternativen

Der Bau einer A 380-Wartungshalle außerhalb des derzeitigen Flughafenzauns lehnen wir grundsätzlich ab.

In den vorgelegten Unterlagen werden alternative Standorte innerhalb des Flughafengeländes nicht ausreichend untersucht. Sie werden überwiegend mit dem Argument ausgeschieden, dass sie mit der Ausbauplanung nicht vereinbar seien. Dies kann so nicht akzeptiert werden, da seitens der Antragstellerin gleichzeitig argumentiert wird, der Bau der A 380-Werft habe mit dem übrigen Ausbau nichts zu tun.

Des weiteren werden Alternativstandorte in den Unterlagen nur argumentativ ausgeschlossen; eine nachvollziehbare flächenmäßige Darstellung wird nicht vorgelegt. So kann nicht nachvollzogen werden, dass auf der Fläche von fast 2.000 ha, die der Flughafen mittlerweile einnimmt, kein alternativer Standort zu finden sein soll, der einen Eingriff in den Wald vermeiden würde.

Ebenfalls versäumt wurde die Prüfung externer Alternativen, z.B. am Flughafen München, wo ebenfalls A 380 zum Einsatz kommen. Ein weiterer potenzieller Standort könnte Hamburg sein, wo sich bereits ein zentrales Airbus-Ersatzteillager befindet.

2.2  Fehlende Untersuchung flächenschonender Vorhabensvarianten

Die von der Fraport AG vorgelegte Planung geht äußerst großzügig mit Fläche, insbesondere Waldfläche, um. Warum z.B. muss das neue Tor 31 mitten im Wald liegen, anstatt in direktem Anschluss an das Flughafengelände? Auch die Anordnung der Werft, der Lagerhalle und der Betriebsstraße erfolgt nicht flächensparend. Dadurch wird dem gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft nicht Rechnung getragen. Die Notwendigkeit der Flächenersparnis in diesem Bereich wird auch explizit in der Landesplanerischen Beurteilung hervorgehoben: Unter Hinweis Nr. 7 (S. 5) wird verlangt, dass zum Schutz des künftigen Naturschutzgebiets "Markwald und Gundwald" "im Bereich der variantenunabhängigen Ausbaufläche [...] alle Möglichkeiten zur Optimierung und zur Flächenersparnis ausgeschöpft werden" sollen.

Außerdem ist die Wartungshalle in der beantragten Form überdimensioniert. Aus Erfahrungswerten kann abgeleitet werden, dass zur Wartung der 15 von Lufthansa bis 2007 bestellten lediglich zwei Wartungspositionen nötig wären. Wir fordern deshalb die komplette Überarbeitung der Standortalternativenprüfung für eine auf die notwendige Fläche von zwei Wartungspositionen reduzierten Halle.

  • Fehlende Planunterlagen

    Die Unterlagen sind unvollständig, da keine Pläne der vorgesehenen Gebäude enthalten sind. Diese Pläne sind jedoch für eine Beurteilung im Planfeststellungsverfahren notwendig. So hat z.B. die Gründung Einfluss auf die Schutzgüter Wasser und Boden, die äußere Gestaltung auf das Landschaftsbild und die Ausführung der Außenbauteile auf die Schallemissionen und mögliche Beeinträchtigungen der Radarüberwachung.

3. Beeinträchtigung einzelner Schutzgüter

3.1  Schutzgut Menschen

  • Zunehmende Lärmbelastung

    Durch den Bau der Wartungshalle am Flughafen Frankfurt/Main wird mit zusätzlicher Lärmbelastung für die Bevölkerung gerechnet. In den eingereichten Unterlagen sind jedoch keine Aussagen zur künftigen Fluglärmsituation getroffen. Wir bezweifeln, dass sich die Lärmsituation im Flughafenumfeld durch den Einsatz der A 380 und die Errichtung einer zentralen Wartungsmöglichkeit in Frankfurt nicht verändert.

    Aufgrund der geringen Zahl der insgesamt bestellten A 380-Flugzeuge ist davon auszugehen, dass weltweit nur wenige Wartungszentren eingerichtet werden. Somit ist mit gesonderten Wartungsflügen zum Wartungsschwerpunkt Frankfurt, insbesondere in den Nachtstunden, zu rechnen.

    Unklar ist, inwieweit sich der Einsatz der A 380-Flugzeuge auf die Gesamtflotte, beispielsweise der Lufthansa, auswirken wird. Wir befürchten, dass die A 380 keine in der derzeitigen Flotte vorhandenen Flugzeugtypen ersetzen, sondern diese ergänzen werden. Infolgedessen ist mit zusätzlichen Zubringerflügen zur Füllung der A 380 zu rechnen, so dass der Bau der Wartungshalle und der damit verbundene verstärkte Einsatz der A 380 in Frankfurt mit einer Steigerung der Kapazität einhergeht. Diese Annahme wird auch durch die Argumentation der Antragstellerin untermauert, nach der der Einsatz des A 380 die Hub-Funktion des Flughafens Frankfurt stärken soll.

    Dass der Bau der A380 Werft eine Kapazitätssteigerung zur Folge haben wird, ergibt sich auch aus den eingereichten Unterlagen s. B 1, S.31. Den hiesigen Ausführungen ist zu entnehmen, dass die Zahl der Stellplätze von derzeit 8 über einen Zeitraum von 12 Jahren auf insgesamt 14 anwachsen soll. Diese extrem hohe Steigerung von 75 % ist in keinem Fall gerechtfertigt. Selbst im Ausbaufall stehen die geplanten 14 Wartungspositionen in keiner Relation zu den prognostizierten 660.000 Flugbewegungen. Es liegt daher die Vermutung nahe, dass hier ein A 380 Wartungsstützpunkt für ganz Europa geschaffen werden soll, was eine Mehrbelastung der Region durch zusätzliche Wartungsflüge bedeutet.

    Nicht bekannt sind auch die genauen Lärmwerte des A 380. Bisher gibt es lediglich die Zusage von Airbus, dass der neue Flugzeugtyp nicht lauter werde als eine Boeing 747-400. Inwieweit dies tatsächlich zutrifft, wird sich erst mit Fertigstellung des Prototyps 2004 herausstellen. Auch über das Steigverhalten ist noch zu wenig bekannt. Wir befürchten, dass der A 380 aufgrund seiner Größe und seines geringen Schub-Gewichts-Verhältnisses ein ungünstiges Steigverhalten hat und deshalb die flughafennahen Gebiete sehr tief überfliegen wird.

    Die Anzahl der im Antrag vorgesehenen Wartungspositionen für den Airbus A 380 ist so hoch, dass diese nicht für das derzeitige Verkehrsaufkommen ausgelegt sein können, sondern sich am Verkehrsaufkommen nach dem Bau einer neuen Landebahn orientieren. Die daraus resultierende zusätzliche Lärmbelastung wurde in den vorgelegten Unterlagen nicht dargelegt.

    Der Bewertung des Fluglärms wird in den Antragsunterlagen die "Erarbeitung von Fluglärmkriterien für ein Schutzkonzept" von Griefahn, Jansen, Scheuch und Spreng zu Grunde gelegt. Diese Studie ist nicht wissenschaftlich fundiert und steht im Widerspruch zu zahlreichen anderen aktuellen Veröffentlichungen, wie denen des Umweltbundesamtes und des Sachverständigenrates für Umweltfragen.

  • Verlust von Erholungswald und weiteren besonderen Waldfunktionen

    Dem Wald um den Flughafen kommt in seiner Gesamtheit eine hohe Bedeutung u.a. als Erholungsgebiet zu. Die zunehmende Verkleinerung dieser Waldflächen mindert diese Erholungsfunktion erheblich und führt letztendlich zum Verlust der wenigen im Rhein-Main-Gebiet noch verbleibenden Naherholungsgebiete. Der Wald um den Flughafen ist als Bannwald ausgewiesen und erfüllt zudem wichtige Funktionen für den Lärm- und Sichtschutz. Durch die geplante Rodung kann er diese Funktionen nicht mehr im bisherigen Umfang wahrnehmen.

3.2  Schutzgut Tiere und Pflanzen

  • Waldverlust

    Durch die Waldrodung, insbesondere bei Verlegung der Okrifteler Straße, ist mit erheblichen Beeinträchtigungen an den dadurch entstehenden Waldrändern zu rechnen. Die an den Rändern auftretenden Effekte, wie z.B. Rindenbrand, können sich bis zu 100m in die Waldflächen auswirken und u.U. zur Auflösung des Waldrandes führen.

    Des weiteren entstehen durch die Verlegung der Okrifteler Straße Wald-Restflächen westlich und östlich der Werft von insgesamt 19 ha. Diese Waldinseln werden ihre positive Funktion für den Naturhaushalt und den Menschen nicht mehr erfüllen können und sind somit dem Waldverlust hinzuzurechnen. Der Waldverlust beläuft sich damit auf insgesamt ca. 42 ha.

    Es liegt der begründete Verdacht nahe, dass diese Flächen für weitere Ausbaumaßnahmen vorgehalten werden sollen. Da bisher keinesfalls absehbar ist, ob eine Inanspruchnahme dieser Flächen für weitere Baumaßnahmen je genehmigt wird, handelt es sich hierbei um unzulässige Vorratsplanung seitens der Fraport AG und unnötigen Verbrauch von Waldflächen.

  • Beeinträchtigung des FFH- und Vogelschutzgebiets "Markwald und Gundwald"

    Das Vorhaben grenzt unmittelbar an das einstweilig sichergestellte Europäische Vogelschutzgebiet "Markwald und Gundwald". Durch die Eingriffe in direkter Nähe und die dauerhafte Belastung durch die dann unmittelbar angrenzende Okrifteler Straße ist mit einer Beeinträchtigung des Gebiets zu rechnen. Solange das Gebiet nicht dauerhaft unter Schutz gestellt ist, gilt für faktische Vogelschutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ein pauschales Verschlechterungsverbot, gegen das mit dem Vorhaben verstoßen wird. Dies gilt um so mehr, als bei richtiger Abgrenzung des faktischen Vogelschutzgebiets direkte Eingriffe erfolgen sollen.

    Außerdem sind die vom Vorhaben betroffenen Flächen Teil des potenziellen FFH-Gebiets "Markwald und Gundwald", das in einer vierten Tranche von FFH-Gebieten durch die hessische Landesregierung gemeldet werden soll. Neben anderen Gründen ist ein wesentlicher Grund für die Unterschutzstellung das Vorkommen des Hirschkäfers, der insbesondere auch auf den vom Vorhaben betroffenen Flächen anzutreffen ist. Bei einem Verlust von über 40 ha dieses wertvollen Lebensraumes liegt zweifelsfrei eine erhebliche Beeinträchtigung vor.

    Im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, die zur Überwindung dieses Zulassungshindernisses nötig ist, ist eine Alternativenprüfung durchzuführen. Die in den Unterlagen enthaltene Alternativendiskussion genügt, wie unter Punkt 2.1 dargelegt, nicht. Außerdem fordert das EU-Recht eine Verträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit anderen Plänen und Projekten. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung muss also im Zusammenhang mit den aus dem geplanten Gesamtausbau resultierenden weiteren Eingriffen und Beeinträchtigungen erfolgen.

  • Eingriff in den Bannwald

    Überwiegende Gründe des Gemeinwohls, die nach dem Hessischen Forstgesetz eine Aufhebung der Bannwalderklärung und somit die Rodung von 17 ha Bannwald ermöglichen würden, sehen wir nicht gegeben. Da nicht nachvollziehbar nachgewiesen wird, dass kein anderer Standort innerhalb des Flughafenzauns und somit außerhalb des Bannwalds geeignet ist, ist auch kein Nachweis erbracht, dass die Realisierung des Vorhabens vor den Schutz des Waldes zu stellen ist.

3.3  Schutzgut Boden

Das Vorhaben führt zu zusätzlicher Versiegelung von ca. 24 ha und wirkt sich somit nachteilig auf den Wasserhaushalt und das lokale Klima aus. Vor dem Hintergrund der unter Punkt 2.1 und 2.2 dargelegten Vermeidbarkeit dieser hohen Flächeninanspruchnahme verstößt das Vorhaben gegen das Prinzip des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden.

3.4  Schutzgut Wasser

Durch die Grundwasserentnahme während der Bauzeit ist mit einer Absenkung des Grundwasserspiegels zu rechnen. Dies wird sich negativ auf die umliegenden Naturräume, insbesondere das potenzielle FFH-Gebiet, auswirken.

3.5  Schutzgut Luft

Die Schadstoffbelastungen, die aus dem zusätzlichen Verkehr auf der Okrifteler Straße , den zu erwartenden zusätzlichen Flugbewegungen und vom Wartungsbereich ausgehen werden, werden unterschätzt, ebenso die Auswirkungen auf den Wald durch zusätzliche Schadstoffeinträge über den Luftpfad.

3.6  Schutzgut Klima

Durch die Waldverluste und die zusätzliche Flächenversiegelung sind negative Auswirkungen, zumindest auf das lokale Klima zu erwarten, die bisher nicht vollständig erfasst und geprüft wurden.

3.7 Landgebundener Verkehr

Aufgrund der unzulänglichen Prüfung von Standortalternativen und somit fehlenden Vorhabensbegründung sehen wir keine Notwendigkeit für die Verlegung der Kreisstraße K 152 (Okrifteler Straße) / K 823 (Airportring). Die durch die Bauzeit von über zwei Jahren entstehenden Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses sind vermeidbar.

Die Unterlagen enthalten lediglich einen einzigen Vorschlag zur Streckenführung der K 152/823. Es hätten jedoch auch flächensparendere Varianten untersucht werden müssen.

Im dem Verkehrsgutachten (G 5) zu Grunde liegenden Straßennetz fehlen die sog. Querspange in Mörfelden-Walldorf sowie die Autobahnauffahrt Mörfelden/Langen. Diese Querspange stellt eine attraktive Verbindung zur Autobahn dar und kann deshalb in der Verkehrsumlegung nicht vernachlässigt werden. Es ist deshalb zu befürchten, dass die Verkehrsbelastung in Walldorf wesentlich höher als in den Unterlagen angegeben, ausfällt.

Da der Standort im öffentlichen Personennahverkehr lediglich mit dem Bus erreichbar sein wird, erscheint der angenommene Anteil des motorisierten Individualverkehrs von 76% zu gering.

Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Flughafen Frankfurt fordert, am Anhörungstermin beteiligt zu werden, um die o.g. Argumente zu vertiefen.

Mit freundlichen Grüßen

 

(Ockel)
Vorstand

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A380 -Werft KAG-Positionen Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) Fluglärm Schadstoffbelastung

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