Anhörungsschreiben - Aktenzeichen VI b 4 – 66 m 04.03.02.07
Betr.: Verfahren nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
hier: Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Sehr geehrter Herr Plaßmann,
wir bedanken uns für Ihr oben genanntes Schreiben, in dem Sie der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Flughafen Frankfurt die Gelegenheit geben, eine schriftliche Stellungnahme über das "Lärmphysikalische Gutachten" bis zum 31. Januar 2001 abzugeben. Da jedoch der Abgabetermin zu kurzfristig ist, um das Gutachten umfassend prüfen zu können, sind wir derzeit lediglich in der Lage, eine vorläufige Stellungnahme hierzu zu geben. Für eine endgültige Stellungnahme beantragen wir hiermit eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2001.
Die Mitglieder der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Flughafen Frankfurt werden an ihrer nächsten Mitgliederversammlung den Inhalt des "Lärmphysikalischen Gutachtens" bewerten und Ihnen dann das Ergebnis schnellstmöglichst mitteilen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
Der Kreis der betroffenen Kommunen muss erweitert werden, da der Parameter zur Berechnung der Fluglärmbelastung (Jansen-Kriterium 6 x 75 dB(A)) veraltet ist.
Grundsätzlich ist die Fluglärmbelastung nach der Empfehlung der Mediation (6 x 68 dB(A)) zu berechnen.
Erschreckend und für uns nicht akzeptabel ist der Nachtfluganteil der Flugbewegungen in Höhe von 10,5 % im Szenario 2000, der mit der Festlegung des Sommerflugplans 2001 als Obergrenze voraussichtlich nochmals steigen wird. Wir halten es für unerträglich, die Kontingentierung auf diesen absoluten Höchstwert an nächtlichen Flugbewegungen als Maßnahme des aktiven Lärmschutz zu bezeichnen. Wir fordern den völligen Verzicht auf Flugbewegungen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr.
Das Gutachten muss im Sinne einer Qualitätssicherung wie in der Mediation von unabhängigen Gutachtern überprüft werden. Im übrigen geht aus dem Gutachten nicht hervor, welche Maßnahmen zum Lärmschutz konkret erfolgen sollen.
Nach allem ist es für uns offensichtlich, dass der derzeitige Zustand der Nachtflugbewegungen den rechtlichen Bestimmungen nicht entspricht und dies von der zuständigen Aufsichtsbehörde geduldet wird. Ansonsten bestünde ja wohl kein Rechtsgrund für Entschädigungsleistungen.
Alle anwesenden Mitglieder der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Flughafen Frankfurt am Main haben in ihrer gestrigen Mitgliederversammlung der vorläufigen Stellungnahme zugestimmt.
(Schmitt) (Feld)
Erster Kreisbeigeordneter und Geschäftsleitung
Vorsitzender der KAG Flughafen Frankfurt
Rhein-Main-Flughafen ( 22.08.2000 )