Ort: Landratsamt Groß-Gerau
Beginn: 9.10 Uhr
Am 22.03.2001 fand im Landratsamt Groß-Gerau eine Mitgliederversammlung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Flughafen Frankfurt am Main (KAG) statt. Bezüglich der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird auf die beiliegende Anwesenheitsste verwiesen. Die Leitung der Sitzung übernahm der Erste Kreisbeigeordnete, Herr Baldur Schmitt (Kreis Groß-Gerau).
Die Tagesordnungspunkte lauteten wie folgt:
- Begrüßung
- Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 25.01.2001
- Bericht des Vorstandes
- Informationen von Dr. Kühner zum Ergebnis der Untersuchungen der Fluglärmmessungen in Flörsheim
- Stellungnahme zum Anhörungsschreiben an das Hessische Ministerium
- Dr. Kühner
- KAG (Tischvorlage)
- Neue Flugrouten ab 19.4.2001
- Aktuelle Anliegen der Mitglieder
- Neuer Termin Mitgliederversammlung
- Verschiedenes
zu 1.
Der Vorsitzende der KAG, Herr Baldur Schmitt, begrüßt alle Anwesenden, besonders die Stadt Flörsheim als neues Mitglied und als Gast Dr. Kühner, der zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 referieren wird.
Zu 2.
Zum Protokoll der letzten Mitgliederversammlung vom 25.01.2001 gab es keine Änderungen. Es wurde, wie auch die Tagesordnung zur heutigen Mitgliederversammlung, so beschlossen.
Zu 3.
Unterrichtungsschreiben bzgl. Betretungsrechte
Herr Schmitt gibt einen kurzen Überblick bzgl. der Betretungsrechte. Die Gemeinden Bischofsheim, Flörsheim, Kelsterbach und Mörfelden-Walldorf haben eine Verfügung des Wirtschaftsministers erhalten, in der ein Sofortvollzug angeordnet wird. Die Gemeinde Kelsterbach hat gegen die Verfügung bereits Klage beim Verwaltungsgericht erhoben.
Dem Kreis Groß-Gerau hingegen wurde keine Verfügung zugeleitet.
Unterrichtungsschreiben zum Scoping-Termin
Herr Ockel gibt einen Kurzbericht über das Unterrichtungsschreiben zum Scoping-Termin. Vom RP wurden nachträglich noch einige Gutachten in den Untersuchungsrahmen mit aufgenommen. So werden z.B. im Bereich Lärm 5 zusätzliche Gutachten eingefordert, die Auswirkungen von Luftschadstoffen sollen in 3 zusätzlichen Gutachten untersucht werden. Zudem muss die FAG die Vorhabenalternativen darlegen und prüfen. Nicht enthalten sind Untersuchungen bzgl. der Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen.
Das Thema Gesundheit wird im Rahmen des Raumordnungsverfahrens gar nicht untersucht. Dies soll erst im Planfeststellungsverfahren geschehen.
Um ein zeitnahes Arbeiten zu ermöglichen, bittet Herr Schmitt vorhandene E-mail-Adressen in der Anwesenheitsliste mit anzugeben.
Neues Mitglied: Stadt Flörsheim
Herr Schmitt gibt bekannt, dass die Stadt Flörsheim nun ebenfalls Mitglied der KAG Flughafen ist. Die KAG hat nun 41 Mitglieder.
Projektteams
Informationen über die Projektteams sind über die Homepage des Regionalen Dialogforums abrufbar. Am 3. April findet in Hahn ein Hearing zum Thema "Kooperationsmöglichkeiten mit Hahn und anderen Flughäfen" statt.
RMI-Symposium
Am 7. März fand in Rüsselsheim ein Fach-Symposium zur Entwicklung des Rhein-Main-Flughafens mit dem Thema "Flughafen, Arbeitsmarkt und Regionalentwicklung" statt. Hierbei ist, laut Herrn Schmitt, deutlich geworden, dass die Region zum Flughafen steht aber ein Ausbau des Flughafens nicht mit Wirtschaftsförderung gleichgesetzt werden kann. Ein Ausbau kann vielmehr sogar die Gefährdung von Arbeitsplätzen bedeuten.
Zur Frage, ob das Regionale Dialogforum vor der Auflösung steht, führt Herr Schmitt aus, dass es zum Ausscheiden von verschiedenen Kommunen kommen wird, wenn bis zur nächsten Sitzung des Dialogforums keine verbindlichen Aussagen zum Nachtflugverbot gemacht werden.
Eine Mitarbeit der KAG Flughafen im Regionalen Dialogforum wurde trotz der Unterstützung durch andere Kommunen abgelehnt, da im Dialogforum nur Kommunen und keine kommunalen Zusammenschlüsse teilnehmen sollen.
Zu 4.
Dr. Kühner hat in Flörsheim an 4 Messpunkten Fluglärmmessungen vorgenommen. Er hat Werte gemessen, die aufgrund unterschiedlicher Kriterien bewertet wurden. Signifikant ist, dass in einzelnen Nachtstunden die Aktivitäten so laut sind wie am Tag.
In Flörsheim ergibt sich eine Häufigkeit der Kommunikationsstörung von ca. 2 h pro Tag, wobei diese Schätzungen als eher konservativ angesehen werden können.
Zu 5.
Dr. Kühner war mit der Beurteilung des Isermann-Gutachtens betraut. Er nennt in seinem Vortrag einige Punkte, die an der Qualität des Gutachtens zweifeln lassen.
Eine Forderung sollte sein, dass die Daten, auf denen das Gutachten beruht, offen gelegt werden, um sie überprüfbar zu machen. Die Daten sollten in monatlichem Rhythmus in ein sog. Dateneingabesystem eingeben werden.
Probleme des Gutachtens liegen in der vom Ministerium vorgegebenen Aufgabenstellung, nach der bestimmte Isolinien berechnet werden sollen, und in den Maßstäben, nach denen der Fluglärm bewertet werden soll. Grundlage des derzeit geltenden Fluglärmgesetzes von 1971 ist ein Bewertungsmodell aus den 60er-Jahren, das nicht mehr den heutigen Ansprüchen genügt.
In Hattersheim ergeben sich z.B. zwischen von Dr. Kühner durchgeführten Messungen und Berechnungen Abweichungen von 3 dB, die systembedingt durch die Isermann-Vorgaben entstehen.
Kritik übt Dr. Kühner an der Aussage des Gutachtens, außerhalb des 20 km-Radius um den Flughafen " in dem grau hinterlegten Bereich besitzen die ermittelten Kurven keine ausreichende Aussagekraft." Die Ungenauigkeit des Gutachtens beträgt etwa +/- 3,8 dB, wodurch es nicht mehr verwertbar ist. Diese Ungenauigkeit ist problematisch wenn um Entschädigungen geht.
Dr. Kühner verweist auf den Konflikt bzgl. der Verwendung der AzB/84 und der AzB/99. Das Gutachten besagt, "Da die Flugzeuggruppeneinteilung AzB/84 veraltet ist, kann der zugehörigen Kurve generell keine wissenschaftliche Aussagekraft beigemessen werden." Der Flugzeuggruppeneinteilungen nach der AzB/84 liefert um 3 dB höhere Werte.
Vorschlag:
Die AzB/99 beibehalten, aber die Ungenauigkeiten zugunsten der Betroffenen berücksichtigen.
Dr. Kühner favorisiert ein Modell, bei dem jede Flugspur in den PC eingegeben wird. Liegen Daten für 2 Jahre vor, sind Berechnungen bis auf 0,1 dB Genauigkeit möglich.
Zur Stellungnahme der KAG merkt Dr. Kühner an, dass das NAT-Kriterium von 68 dB langfristig nicht haltbar ist. Hierbei handelt es sich um Maximalwerte. Ereignisse, die diese unterschreiten, fallen aus den Aufzeichnungen heraus. Es ist sinnvoller Einzelereignispegel anzusetzen. Die Unterschied liegen bei 12 – 14 dB.
Nach kurzer Diskussion wird die Stellungnahme in einigen Punkten geändert und von den Mitgliedern mit großer Mehrheit, bei einer Gegenstimme und drei Stimmenthaltungen, angenommen. Die veränderte Fassung der Stellungnahme befindet sich im Anhang zum Protokoll.
Das Positionspapier der Fluglärmkommission zum Anhörungsschreiben, das als Tischvorlage verteilt wurde, wird von den Mitgliedern der KAG zur Kenntnis genommen.
Zu 6.
Die Gemeinden Bischofsheim und Riedstadt sowie der Umlandverband Frankfurt benötigen noch ein Exemplar der Ausführungen der Deutschen Flugsicherung zu den neuen Flugrouten.
Die neuen Flugrouten werden demnächst voraussichtlich Thema einer Sitzung sein.
Zu 7.
Es sind keine aktuelle Anliegen der Mitglieder bekannt.
Zu 8.
Als neuer Termin für die nächste Mitgliederversammlung wurde Donnerstag, der 7.6.2001, 9.00 Uhr festgelegt.
Zu 9.
Keine Wortmeldungen.
Ende der Sitzung: 11.00 Uhr
Pressekonferenz: 11.20 – 12.00 Uhr
(Christiansen)
Abteilungsleiter Regionalplanung und Umwelt Kreis Groß-Gerau
KAG Protokolle Rhein-Main-Institut Schadstoffbelastung