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Die Mitgliedskommunen in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Flughafen Frankfurt am Main verpflichten sich, bei der anstehenden rechtlichen Begleitung der Verfahren um den eventuellen Ausbau des Frankfurter Rhein-Main-Flughafens eine enge Koordination zu pflegen. Sie sollten deshalb ihre Rechtsämter (soweit vorhanden) bzw. beauftragte Anwaltsbüros beauftragen, die juristische Vorgehensweise in enger Abstimmung miteinander abzusprechen.
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Die Mitgliedskommunen in der KAG Flughafen Frankfurt sind sich bewusst, dass ihre Anliegen im Zusammenhang mit der anstehenden Diskussion zum Flughafenausbau nur dann erfolgversprechend gesetzt werden können, wenn niemand der Versuchung erliegt, Partikularinteressen zu verfolgen. Sie verpflichten sich deshalb, ihre gemeinsamen Anliegen solidarisch zu verfolgen, damit jegliche Art von Belastungen für Menschen und Umwelt, die vom Betrieb des Flughafens ausgehen, auf ein Minimum reduziert werden können.
gez. Schmitt
(Vorsitzender)
29. Februar 2000
Rhein-Main-Flughafen ( 22.08.2000 )