69 – AG Flugh. OF LEP EFFM KAG-Mitgliederversammlung Groß-Gerau 28.11.2007
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Landtagsanhörung zum LEP EFFM Febr./März 2007
KAG / Hr. Will nimmt im Auftrag der KAG kritisch zum Ausbau / Standortfestlegung im LEP EFFM Stellung
Ergebnis: Die Verantwortlichen im Hess. Landtag bleiben von der Anhörung unbeeindruckt und beschließen die LEP-Änderung mit großer Mehrheit
Es kommt zu einem "Begleitbeschluss", der die Mediationsergebnisse bekräftigt, der aber im juristischen Sinne völlig unverbindlich ist
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Rechtskraft des LEP EFFM / Klagefrist
Im Sommer 2007 (28.07.2007) wird der LEP EFFM rechtskräftig und legt damit den Standort der NW-Bahn, die variantenunabhägigen Flächen im Süden sowie weitere Ziele und Grundsätze (z.B. Nachtflugverbot) fest.
Gegen den LEP EFFM kann Normenkontrollklage in der Frist von 1 Jahr erhoben werden.
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Bedeutung des LEP EFFM / Normenkontrollklage.
Wie gesagt: mit dem LEP EFFM wird der Standort des Ausbaus mittels NW-Variante präzise als durch Abwägung nicht mehr überwindbares Ziel festgelegt. – Er ist damit verbindliche Vorgabe des Planfeststellungsverfahrens. Der Planfeststellungs-beschluss hätte damit die Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung.
Da eine politische Beeinflussung (Landtagsanhörung) gescheitert ist, müssen die Kommunen jetzt juristisch gegen den LEP EFFM vorgehen.
Dafür gibt es 2 Möglichkeiten: Normenkontrollklage oder inzidente Prüfung der Raumordnung in einer Klage gegen den PF-Beschluss.
Die Normenkontrollklage bietet die juristisch bessere, weil umfassendere Möglichkeit.
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Welche Gemeinden Klagen?
Nach – evtl. unvollkommener – Übersicht klagen:
Kelsterbach / Flörsheim / Rüsselsheim / Bischofsheim / Mörfelden-Waldorf / Neu-Isenburg / Offenbach
(andere Gemeinden unterstützen die klagenden Gemeinden, z.B. Hochheim / Hattersheim u.a.).
Die entsprechenden Beschlüsse in den Gemeinden sind im Herbst dieses Jahres gefallen.
Die Klagen sind noch nicht beim VGH KS eingereicht.
Auf einem interkommunalen Treffen am 26.10.2007 in Kelsterbach wurde beschlossen, dass die klagenden Gemeinden in der 1. Dezember-Hälfte 2007 einen gemeinsamen öffentlichen Auftritt zur Normenkontroll-klage veranstalten.
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Klagegründe
(unabhängig von der jeweils eigenen Betroffenheit der klagenden Kommune können alle Rechtsverletzungen geltend gemacht werden)
(sicher nicht vollständige Auflistung):
- evtl. formale Gründe (Verletzung der Beteiligung / falsche Rechtsgrundlage / Unbestimmt der Norm / Verletzung der Verhältnismäßigkeit der Zielfestlegungen …)
- unverhältnismäßige Eingriffe in die kommunale Planungshoheit (direkt bzw. indirekt z.B. durch sich nachfolgend ergebende Siedlungsbeschränkung …)
- Widersprüche zwischen LEP EFFM und LEP2000
- Abwägungsausfälle (z.B. die Entwicklung zur Airport-City / Verletzung der Zentrumsfunktionen der Gemeinden…)
Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) Frankfurt Airport City Siedlungsbeschränkungen