Sehr geehrte Frau Barth,
im Rahmen der KAG Mitgliederversammlung wurden zum Lärmobergrenzenkonzept des Landes verschiedene Fragen an Sie gerichtet.
Diese und weitere Fragen übersenden wir Ihnen wunschgemäß:
Warum stützt sich das Land noch auf die 701.000 Flugbewegungen, wenn aktualisierte Prognosen (zu T 3) zu viel niedrigeren Werten kommen und selbst diese nicht bis zum Prognosezeitpunkt erreicht werden?
Das Lärmminderungspotenzial wird lediglich mit 0,1dB(A) jährlich eingepreist, obwohl nach eigener Recherche des HMWEVL 0,2-0,3dB(A) durchaus im Bereich der wahrscheinlichen Lärmreduzierung liegen. Nach Recherche der ZRM sind 0,4dB(A) möglich. Wieso ist das HMWEVL trotzdem von dem niedrigsten Lärmminderungspotenzial ausgegangen?
Wie viele Menschen wären in der Fläche LOG Fluglärmbetroffene? Wie viele Menschen wären jeweils in 1dB(A)-Schritten bei dem vorgelegten LOG-Konzept betroffen? Welches Delta wird hierdurch im Verhältnis zu den Lärmprognosen des Planfeststellungsbeschlusses entstehen?
Eine lokale Lärmbetrachtung sieht das Konzept nicht vor, d. h. der Lärm kann rechnerisch verteilt werden. Wie bzw. welche Höchstbelastungen werden dadurch verhindert?
Führen die 55 bzw. 60 dB(A) Konturen zu einer Korrektur der Siedlungsbeschränkungsbereiche?
In welchem Jahr wird die Lärmobergrenze erreicht?
Warum ist keine Evaluierung der Lärmobergrenze geplant?
Welche Parameter fließen in die Berechnung der Lärmobergrenze ein?
Die NORAH-Studie hat gezeigt, dass Einzelschallereignisse negative Auswirkung auf die betroffenen Menschen haben. Welche Argumente haben dazu geführt, dass trotzdem der Dauerschallpegel angelegt wurde?
Werden KAG, ZRM oder das BBI in die Verhandlungen eingebunden?
Wirkt sich die LOG auf die Ansprüche auf passiven Schallschutz aus?
Der Beantwortung unserer Fragen sehen wir mit großem Interesse entgegen und bedanken uns dafür bereits an dieser Stelle.
Freundliche Grüße
Walter Astheimer
(Erster Kreisbeigeordneter)
Diese Fragenliste steht auch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Lärmobergrenzen (LOG) Lärmminderung Siedlungsbeschränkungen Passiver Schallschutz Fluglärmschutzbeauftragte
Rhein-Main-Flughafen ( 22.08.2000 )
Stellungnahme zur Entscheidung vom 24.09.2001