Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Flughafen Frankfurt führte kürzlich im Vorstandsgebäude Flughafen Frankfurt ein Gespräch mit dem Vorstand der Flughafen AG Frankfurt, vertreten durch das neue Vorstandsmitglied Frau Prof. Barbara Jakubeit und Herrn Herbert Becker.
Folgende Punkte wurden abgehandelt:
1. Künftiges Flächenkonzept für den Flughafen Frankfurt am Main
Der KAG Flughafen Frankfurt wurde von der FAG mitgeteilt, dass der kürzlich neu angemeldete Bedarf für zusätzliche Betriebsflächen von rund 117 ha unabhängig von der zu realisierenden Variante ist, wobei es sich um Flächen im südlichen Bereich des Flughafens handelt, die außerhalb des Flughafenzaunes liegen und die sich im Eigentum von der FAG befinden.
2. Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG
Der Vorstand der FAG bestätigt eine Zusammenarbeit mit der Lufthansa und der Deutschen Bahn AG. Die innerdeutschen Bahnverbindungen wurden mit 270 Mio DM von der FAG mitfinanziert. Dies ist der erste Schritt im 10-Punkte-Programm der FAG. Im Frühjahr soll die ICE-Verbindung zwischen den Flughäfen Frankfurt und Stuttgart in Betrieb gehen. Zur Zeit ist dies noch ein Pilot-Projekt. Falls dieses Modell nicht wirtschaftlich ist, wird es nach Aussage von der Lufthansa eingestellt. Die FAG sei an einer Fortsetzung interessiert.
3. Entwicklung Bahnanschluss Cargo-City-Süd
Seitens der FAG wird mitgeteilt, dass zwischen der Deutschen Bahn AG und der FAG Gespräche geführt worden seien mit dem Ziel, die technische Möglichkeit zu nutzen, viel mehr Fracht auf der Schiene über den Gleisanschluss der Bahn zu befördern. Obwohl derzeit ein Bahnanschluss an die Cargo-City-Süd besteht, wird dieser nur noch für bestimmte Frachten sporadisch genutzt.
4. Zukunft Nachtluftpoststern-Hahn
Der Vorstand der FAG teilte mit, dass man keine Schwierigkeiten darin sehe, den Nachtluftpoststern nach Hahn zu verlagern. Natürlich müssten noch die technischen und baulichen Voraussetzungen für die Abfertigung des Nachtluftpoststerns geschaffen werden und die Deutsche Post müsse ihre Genehmigung dazu geben.
5. Nachtflugverbot
Die FAG sagt ganz klar nein zu einem generellen Nachtflugverbot von 22.00 – 6.00 Uhr nach dem Fluglärmgesetz. Sie akzeptiert nur ein Nachtflugverbot in der Zeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Auf der Basis des Aufsichtsratsbeschlusses vom 27.09.2000, hat die FAG eine Selbstverpflichtung vorgenommen. Dem Vorstand ist bewusst, dass dem Ziel des Schutzes der Nachtruhe eine hohe Bedeutung zukommt er teilt deshalb die Auffassung der Mediation, dass zur Durchsetzung des Ausbaus die Einschränkung der nächtlichen Flugbewegungen erforderlich ist. Ziel ist, das in der Zeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr keine geplanten Flüge mehr stattfinden. Die FAG bemüht sich bereits jetzt, Konsens mit den Fluggesellschaften herzustellen.
6. Beschwerdemanagement für Kommunen und Bürger
Im 10-Punkte Programm der FAG wurde angekündigt, das ein Info-Telefon für Bürger rund um die Uhr für Fragen zu Lärm und Ausbau des Flughafens zur Verfügung steht. Nach Auskunft von Herrn Becker besteht eine große Nachfrage. Es müsse noch Personal eingestellt und geschult werden, das auch Auskunft über den Flughafenausbau geben könne.
7. Landegebühren
Die FAG hat an das Wirtschaftsministerium einen Antrag auf Genehmigung einer Änderung
der Entgeltordnung des Flughafens Frankfurt/Main ab 01. Januar 2001 (Änderung der Lande-,
Start,- Passagier- und Abstellentgelte sowie Unterrichtung über Entgelte für Zentrale
Bodenverkehrsdienst-Infrastruktureinrichtungen) gestellt.
Die Flughafen Frankfurt/Main AG beabsichtigt, mit einer strukturell geänderten
Abrechnungsform der Lande- und Startentgelte der im Mediationsverfahren zum Ausbau des
Frankfurter Flughafens geforderten stärkeren Berücksichtigung des gemessenen Fluglärms
bei der Festsetzung der Entgelte Rechnung zu tragen und dabei die im Hearing des
Hessischen Landtags erklärte Absicht im Rahmen des "10-Punkte-Programms"
insbesondere hinsichtlich einer stärkeren Belastung der Nachtflugbewegungen umzusetzen.
(Feld)
Geschäftsleitung
Flughafen Frankfurt KAG Ffm PMs
Stellungnahme zur Entscheidung vom 24.09.2001