Passiver Schallschutz:
Anträge können beim RP noch gestellt werden
Pressemitteilung vom 23.11.2018
Von: @Regierungsprädidium Darmstadt <2018-11-23>
Beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt rufen immer wieder Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Main-Gebiet an, die von einer Verfristung ihrer Ansprüche auf passiven Schallschutz ausgehen.
Beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt rufen immer wieder Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Main-Gebiet an, die von einer Verfristung ihrer Ansprüche auf passiven Schallschutz ausgehen. Doch viele Personen, deren Immobilien innerhalb des Lärmschutzbereichs des Frankfurter Flughafens liegen, können nach wie vor Anträge auf baulichen (passiven) Schallschutz beim RP stellen. Darüber hinaus kann ein Teil der Besitzerinnen und Besitzer zusätzlich Geld für baulichen Schallschutz aus dem Regionalfonds sowie eine Entschädigung für die eingeschränkte Nutzung des Außenwohnbereichs erhalten.
Die Ansprüche auf baulichen Schallschutz gibt es seit der Eröffnung der Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen im Oktober 2011. Insgesamt liegen etwa 85.000 Haushalte im Lärmschutzbereich, bisher haben aber erst etwa 25.000 Eigentümerinnen und Eigentümer einen entsprechenden Antrag beim RP Darmstadt als zuständiger Luftverkehrsbehörde gestellt. Gezahlt werden die Mittel von der Fraport bzw. vom Land Hessen.
In der Tagschutzzone 1 können Ansprüche auf Schallschutz für alle Aufenthaltsräume der jeweiligen Immobilie geltend gemacht werden. Darüber hinaus erhält deren Inhaberin oder Inhaber eine Außenwohnbereichsentschädigung – bei einem Einfamilienhaus beträgt diese mindestens 3.700 Euro. Bei Immobilien in der Nachtschutzzone werden nur Schallschutzmaßnahmen für Schlafräume geprüft. Darüber hinaus können etwa 17.000 Haushalte zusätzliche Landesmittel aus dem Regionalfonds für die Durchführung von baulichen Schallschutzmaßnahmen – wie etwa den Einbau von Schallschutzfenstern – abrufen. Hierfür erhalten die Betroffenen auf Nachweis bis zu 4.350 Euro je Haushalt.
Ob eine Immobilie in den jeweiligen Zonen liegt, kann über das Schallschutzportal auf der Internetseite des RP selbst ermittelt werden. Die Behörde erteilt per Email an schallschutzprogramm@rpda.hessen.de oder unter Telefon 06151/123100 diesbezüglich Auskunft. Auf der RP-Website (rp-darmstadt.hessen.de) gibt es unter Planung/Verkehr/Luftverkehr/Lärmschutzbereich Informationen zu allen verfügbaren Schallschutz-Programmen in Hessen, zum Ablauf der Antragsverfahren und die entsprechenden Formulare. Letztere können jedoch auch per Post beim RP (Regierungspräsidium Darmstadt/Team Schallschutz, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt).
Quelle: Pressemitteilung beim RP
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